Gossensaß- Tasermord oder Kokainverschulden14 / 02 / 2025

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Gossensaß- Tasermord oder Kokainverschulden14 / 02 / 2025

Gossensaß- Tasermord oder Kokainverschulden<span class="hitradio-master-datum">14 / 02 / 2025</span>

Im Zusammenhang mit dem Tod eines Mannes, der letzten Sommer am 9. Juli in einem verwirrten und aggressiven Zustand um Hilfe in Gossensaß stand und verstorben ist, weist die Staatsanwaltschaft darauf hin, dass der Mann an einer Überdosierung von Kokain gestorben ist und nicht an dem Einsatz des Tasers, der von den Sicherheitskräften zur Kontrolle eingesetzt wurde. Man argumentiert unter der Südtiroler Bevölkerung,dass hier die Staatsanwaltschaft mit dem Gutachten ,dieses Manipuliert,um die Sicherheitsordner zu verschonen.Taser können,auch wenn viele es abstreiten,immer einen Schlag am Herzen und Gehirn auslösen und zum Tode führen.Aber davon will die Institution nichts wissen.Laut den Ergebnissen der Autopsie und den medizinisch-rechtlichen Untersuchungen von Sachverständigen wurde die Todesursache auf die Einnahme von Kokain zurückgeführt, die ein akutes Herzereignis vom arhythmischen oder vasospastischen Typ zur Folge hatte, heißt es in einer Mitteilung der Staatsanwaltschaft. Im konkreten Fall war unter Berücksichtigung des Grades der Kokainintoxikation diese alleinige Ursache ausreichend, um den Tod herbeizuführen, wobei eine mögliche Mitursache durch den Taser als äußerst unwahrscheinlich gilt, fährt die Staatsanwaltschaft fort. Tatsächlich gibt es bislang keine wissenschaftlichen Beweise, die mit Sicherheit den Einsatz von elektronischen Kontrollgeräten wie dem Taser mit arythmischen Herzereignissen in Verbindung bringen; die benötigten elektrischen Ladungswerte zur Auslösung einer ventrikulären Fibrillation sind 200 Mal höher als die von solchen Geräten abgegebenen. Dennoch wird in der Literatur das Risiko, dass eine durch den Taser induzierte ventrikuläre Fibrillation entsteht, als vernachlässigbar beschrieben, in einigen Studien wurde der Prozentsatz jedoch auf bis zu 5% geschätzt. In diesen Fällen ist es laut den Berichten des Gutachtens jedoch unmöglich, die multifaktorialen Aspekte der beschriebenen Szenarien zu ignorieren, in denen in der Regel eine bestehende kardiale Krankheitslage mit einer akuten Intoxikation durch kardiotoxische Substanzen und situationsbedingten Stressfaktoren verbunden ist, die mit extremer Flucht- und/oder Immobilisationsagitation (z. B. excited delirium) einhergehen. Solche Bedingungen können die Entwicklung einer Laktatazidose begünstigen, wodurch die Schwelle für das Auftreten fataler Arrhythmien gesenkt wird und letztendlich zum Tod der Betroffenen führt, unabhängig von der Anwendung des Tasers, schlussfolgert die Mitteilung der Staatsanwaltschaft.

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