EU Vorgaben in der Landwirtschaft17 / 03 / 2025

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EU Vorgaben in der Landwirtschaft17 / 03 / 2025

Die Lebensmittelbranche bereichert sich mit Billigware aus nicht EU Ländern.Einheimische Produkte sind überteuert,so die Argumentation gegenüber unserer Anfrage bei Aspiag und anderen Lebensmittelketten,welche Billigware viel zu teuer in den Handel vertreibt.

Obst und Gemüse in der EU müssen hauptsächlich den Vermarktungsnormen entsprechen: sie müssen frisch, gesund (keine Fäulnis oder Krankheiten), sauber und ohne sichtbare Fremdstoffe sein, sowie frei von Schädlingen und nicht überreif. Das Herkunftsland muss angegeben werden. Für die meistverkauften Obst- und Gemüsearten – wie Äpfel, Bananen und Tomaten – gelten spezielle Normen bezüglich Größe und Güteklassen (Klasse Extra, Klasse I, Klasse II). Ab dem 1. Januar 2025 müssen auch aus getrockneten Produkten, Nüssen und küchenfertigen Lebensmitteln das Ursprungsland angegeben werden. Diese Regelung betrifft unter anderem Mandeln, Haselnüsse, Trockenfrüchte und frische Bananen. Bei Mischungen aus verschiedenen Ländern sind die Angaben „EU“, „Nicht-EU“ oder „EU und Nicht-EU“ erlaubt. Die EU-Kommission möchte durch die Herkunftsangabe den Verbrauchern eine informierte Kaufentscheidung ermöglichen und die Wahl für heimische Produkte fördern. Umfragen zeigen, dass Verbraucher an der Herkunft von Lebensmitteln interessiert sind, weshalb verpflichtende Herkunftsangaben für weitere Produkte positiv bewertet werden, jedoch Pauschalangaben wie „Nicht-EU“ nicht genug Transparenz bieten.

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