Entnahmeermächtigung ausgesetzt: Land Südtirol verteidigt Maßnahme07 / 08 / 2025
Das Verwaltungsgericht Bozen hat am 6. August die Genehmigung zur Entnahme von zwei Wölfen im Obervinschgau vorübergehend gestoppt. Der Grund war ein Rekurs von Tierschutzorganisationen. Am 30. Juli hatte Landeshauptmann Arno Kompatscher die Entnahme genehmigt, gestützt durch ein positives Gutachten der Wildbeobachtungsstelle und des ISPRA. Alle Maßnahmen zur Entnahme der Wölfe wurden nun vorübergehend eingestellt.
Die Anhörung vor dem Präsidenten des Verwaltungsgerichts ist für den 8. August angesetzt. Bis zum 9. August wird dann die Präsidialverfügung erlassen, über deren Bestätigung oder Aufhebung am 9. September 2025 verhandelt wird.
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