Mehr Geld für öffentlichen Dienst: Rahmen steht fest27 / 08 / 2025

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Mehr Geld für öffentlichen Dienst: Rahmen steht fest27 / 08 / 2025

Mehr Geld für öffentlichen Dienst: Rahmen steht fest<span class="hitradio-master-datum">27 / 08 / 2025</span>

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Landesregierung genehmigt Richtlinien für BÜKV – Vertragsentwurf bereit zur Unterzeichnung – Landesrätin Magdalena Amhof: „Spürbare und bleibende Inflationsanpassung“

Personallandesrätin Magdalena Amhof hat der Landesregierung Vorschläge für den Kollektivvertrag BÜKV gemacht, um öffentlichen Bediensteten eine Gehaltsanpassung wegen der Inflation von 2022 bis 2024 zu ermöglichen.

385 Euro für 8. Funktionsebene und soziale Staffelung
„Damit ist der Weg für die nächsten Schritte frei, um den Mitarbeitenden eine spürbare und dauerhafte Inflationsanpassung der Gehälter auszuzahlen“, erläuterte Amhof bei der Pressekonferenz nach der Sitzung der Landesregierung. Der Iter bis zur definitiven Unterzeichnung werde noch etwa zwei Monate in Anspruch nehmen. Die Anpassung sei ab 1. Januar 2025 wirksam: Mit dem ersten Lohnstreifen nach Inkrafttreten des Vertrags werden somit die Mehrbeträge für die ausstehenden Monate nachgezahlt.

Für Mitarbeitende des bereichsübergreifenden Kollektivvertrags (BÜKV) wird die Anpassung je nach Funktionsebene zwischen 280 und 395 Euro brutto pro Monat für 13 Monatsgehälter betragen. Für die 8. Funktionsebene und Landeslehrpersonen fallen 385 Euro im Monat an. Niedrige Funktionsebenen erhalten eine prozentual etwas höhere Inflationsanpassung. Im Durchschnitt beträgt die Erhöhung etwas mehr als 12 Prozent.

Was strukturelle Inflationsanpassung des Gehaltes der Lehrpersonen staatlicher Art betrifft, soll es am Montag noch ein klärendes Gespräch mit Landeshauptmann Arno Kompatscher und den betroffenen mit den Gewerkschaftsvertretungen geben.

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