Fristverlängerung für Beiträge an Landapotheken23 / 09 / 2025
Apotheken in Südtirol mit weniger als 5.000 Einwohnern haben mehr Zeit, um ihre Anträge einzureichen. Die Fristen für Förderanträge von Landapotheken im Nationalen Aufbau- und Resilienzplan (PNRR) wurden bis Ende September 2025 verlängert. Die Förderung gilt für Landapotheken in kleinen Gemeinden oder Ortsteilen größerer Gemeinden, die unter dieser Einwohnerzahl liegen.
Für die Förderung stehen insgesamt über 81 Millionen Euro zur Verfügung. Jede Apotheke kann maximal 44.260 Euro erhalten, wobei mindestens zwei Drittel der Projektkosten abgedeckt werden müssen.
Gefördert werden Projekte, die zum Beispiel die sichere Medikamentenabgabe verbessern, die Betreuung chronisch kranker Patientinnen und Patienten unterstützen oder Leistungen der Basis- und weiterführenden Versorgung anbieten – auch im Rahmen von häuslicher Pflege und Telemedizin.
Die neuen Fristen sind:
Registrierung am Online-Schalter: bis spätestens 12 Uhr am 23. September 2025
Einreichung des Teilnahmeantrags: bis spätestens 12 Uhr am 30. September 2025
Die Förderung erfolgt über den PNRR, Mission 5 „Inklusion und Zusammenhalt“, Komponente 3. Das Ministerium vergibt die Anträgen im Rahmen der Investition „Gesundheitseinrichtungen in der Nähe des Wohnorts“.
Weitere Informationen werden auf der Webseite der Abteilung Europa im Bereich NEWS verfügbar sein.
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