Öffentlicher Dienst Inflationsanpassung08 / 10 / 2025
Nach der Unterzeichnung des Vorvertrags im August hat die Landesregierung die endgültige Vertragsunterzeichnung genehmigt. Dieser Vertrag gilt für BÜKV-Körperschaften und das Personal der Landesschulen und Kindergärten. Am 7. Oktober wurde die Zweckbindung der Mittel für die Inflationsanpassung der Gehälter aller Beschäftigten des BÜKV genehmigt. Der Vertrag, an dem seit April gearbeitet wird, steht kurz vor der Umsetzung und benötigt nur noch das positive Gutachten des Rechnungshofs. Die Mitarbeitenden der Landesverwaltung, einschließlich der Lehrer und Erzieher, werden voraussichtlich noch vor Jahresende Nachzahlungen von 280 bis 395 Euro brutto pro Monat ab dem 1. Januar 2025 erhalten. Diese dauerhafte Inflationsanpassung soll die Kaufkraft der Mitarbeitenden stärken. Vor dieser Maßnahme gab es bereits Einmalzahlungen zur Berücksichtigung der Inflation. „Unser Ziel war es, die Gehälter dauerhaft anzupassen, nachdem wir die Einmalzahlungen geleistet haben“, sagte Personallandesrätin Amhof. Der Vertrag muss noch vom Rechnungshof genehmigt werden, der 15 Tage für die Prüfung hat. Nach positiver Rückmeldung wird der Vertrag unterzeichnet und die Auszahlung eingeleitet. Der Vertragsentwurf beinhaltet auch einen bezahlten Sonderurlaub für Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt und für Paralympische Athleten.
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