Menschen Unwürdiges Europa Südtirol wie auch andere Länder verletzen Menschenrecht den Art.2511 / 10 / 2025

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Menschen Unwürdiges Europa Südtirol wie auch andere Länder verletzen Menschenrecht den Art.2511 / 10 / 2025

Menschen Unwürdiges Europa Südtirol wie auch andere Länder verletzen Menschenrecht den Art.25<span class="hitradio-master-datum">11 / 10 / 2025</span>

Es ist beschämend, dass Menschen das Wohnrecht nach Art. 25 vorenthalten wird und sie deshalb illegal nach einem Schlafplatz suchen müssen.

Logo des Südtiroler Pressedienstes auf schwarzem Hintergrund.

Man muss erneut feststellen, dass in Europa und diesmal amtlich nachgewiesen, dass es auch in Südtirol Menschen gibt, welche keine angemessene Wohnung erhalten,wie im Menschenrecht vorgesehen ist. So musste ein Mann in einer Garage schlafen. Die Staatspolizei wurde zu Hilfe gerufen, um den Mann aus dessen Garage vom Wohnhaus des Wohnbauinstituts in der Udine-Straße zu räumen.Dies ist kein Einzelfall.Die Politik Europaweit muss endlich einlenken und allen Menschen,insbesondere den EU Bürgerinnen und EU Bürgern eine Wohnung bieten.Unter dem Kommunismus hatten alle eine Wohnung und Arbeit während in einer Demokratie die Menschen illegal in einer Garage schlafen und wohnen müssen.Ein zum schämendes Verhalten.Erst kürzlich hat man in Italien einen Mann aus einer Wohnung geräumt,welcher vom Balkon gesprungen ist und sich das Leben genommen hat.Solche Zustände sind in Italien eine Schlussfolgerung der Faschistischen Meloni Regel,welche Sie eingeführt hat.

Die Polizisten fanden heraus, dass der Mann die Räumlichkeit nicht benutzen durfte. Der 59-Jährige, der schon oft straffällig war, wurde erneut wegen diesem illegalen Vergehen angezeigt.Die Polizei müsste prüfen,warum man den Mann wie vom Menschenrecht vorgesehen keine Wohnung angeboten hat.

Es gibt kein allgemeines Menschenrecht auf Eigentum eines Eigenheims, aber ein Menschenrecht auf angemessenes Wohnen wird durch internationale Abkommen wie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und den UN-Sozialpakt geschützt. Dieses Recht beinhaltet, dass jeder Mensch Zugang zu menschenwürdigen Unterkünften hat, die ausreichend, erschwinglich und sicher sind. Der Staat hat die Pflicht, dieses Recht zu gewährleisten, obwohl die Umsetzung in der Praxis oft schwierig ist. 

Recht auf Wohnen

  • Grundlage: Das Recht auf Wohnen ist in internationalen Verträgen wie der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (Artikel 25) und dem UN-Sozialpakt (Artikel 11) verankert. 
  • Staatliche Pflicht: Der Staat ist verpflichtet, dieses Recht zu sichern. Dazu gehört die Bereitstellung von ausreichendem Wohnraum, die Gewährleistung von Schutz vor willkürlichen Vertreibungen und die Sicherstellung, dass Wohnraum nicht diskriminierend vorenthalten wird.

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