Zusatzrente Künstler-innen17 / 10 / 2025

Voraussetzungen für eine Rentenzuzahlung 2026: Antragsberechtigt sind hauptberuflich tätige Kunstschaffende in Bildender und Darstellender Kunst, Musik, Literatur und Film. Künstlerinnen und Künstler sollten bis zum Jahresende in einen Zusatzrentenfonds einzahlen. Um jährlich Rentenzuzahlungen zu erhalten, müssen drei Bedingungen erfüllt sein: 2025 ist eine Einzahlung von mindestens 500 Euro in einen Zusatzrentenfonds nötig. Wer 2025 in einen eigenen Fonds einzahlt, darf 2026 mit einer staatlichen Ergänzung von 500 bis 1000 Euro rechnen, solange das Bruttoeinkommen 40.000 Euro nicht überschreitet. Außerdem müssen sich die Kunstschaffenden im Landesverzeichnis eintragen, der Antrag dafür muss bis 31. März 2026 beim zuständigen Kulturamt gestellt werden. Schließlich ist die Rentenzuzahlung bis zum 30. November 2026 bei der Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung ASWE zu beantragen.
Diejenigen, die bereits im vergangenen Jahr 2024 in einen Zusatzrentenfonds eingezahlt haben, können bis zum 1. Dezember 2025 selbst oder durch ein Patronat das Gesuch für die Zusatzrente an die ASWE telematisch übermitteln. Der gewährte Beitrag entspricht der Höhe des Betrages, der von der antragsstellenden Person in den Zusatzrentenfonds eingezahlt wurde (mindestens 500 Euro und maximal 1000 Euro). Antragsberechtigt sind hauptberuflich tätige Kunstschaffende aus den Sparten Bildende und Darstellende Kunst, Musik, Literatur und Film, die aus Südtirol stammen oder seit mindestens zwei Jahren in Südtirol leben und arbeiten.
„Kunst- und Kulturschaffende leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Vielfalt und Lebendigkeit unserer Gesellschaft. Dennoch sind viele von ihnen strukturell benachteiligt – insbesondere in Bezug auf soziale Absicherung und Altersvorsorge“, betont Kulturlandesrat Philipp Achammer. „Vor diesem Hintergrund ist es ein wichtiges Signal der Anerkennung und Unterstützung, dass es uns in diesem Jahr gelungen ist, die Beiträge der öffentlichen Hand für Kulturschaffende von 500 auf 1000 Euro zu verdoppeln. Diese Maßnahme stärkt die finanzielle Grundlage der Kreativen und sichert ihre wertvolle Arbeit für Kultur und Gesellschaft nachhaltig ab.“
Zugangsvoraussetzungen
Die antragstellende Person muss zum Zeitpunkt der Antragstellung seit mindestens zwei Jahren in der Region Trentino-Südtirol ansässig sein und ihren Wohnsitz in Südtirol haben; sie muss im Landesregister der Künstlerinnen und Künstler gemäß Artikel 2/bis des Landesgesetzes Nr. 9 vom 27. Juli 2015 eingetragen sein. Das einkommensteuerpflichtige Gesamtbruttoeinkommen (jeweils im Jahr vor der der Antragstellung) der antragstellenden Person darf die Höchstgrenze von 40.000 Euro nicht überschreiten. Wer den Antrag stellt, muss selbst mindestens 500 Euro in einen Zusatzrentenfonds einzahlen und darf keine direkte Rente beziehen.
Für diese unterstützende Maßnahme, die sich vor allem an junge, hauptberuflich freischaffende Künstlerinnen und Künstler richtet, werden jährlich Geldmittel in der Höhe von 500.000 Euro zur Verfügung gestellt. Verwaltet werden diese Mittel der Region durch die beiden Länder Südtirol und Trentino laut Regionalgesetz Nr. 4 von 2020.
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