Montan und Plaus stellen Weichen01 / 11 / 2025

Die Landesregierung hat die Gemeindeentwicklungsprogramme von Montan und Plaus genehmigt. Landesrat Brunner sagt, dass die Landesämter Unterstützung bei der Ausarbeitung anbieten. Die Gemeinden erarbeiten Lösungen für Siedlungsgrenzen, Wohnbedarf, Leerstände und Mobilität. Diese Programme sind wichtig für eine nachhaltige Entwicklung. Am 31. Oktober wurde das Programm für Montan und Plaus genehmigt, nachdem die Gemeinderäte den Entwurf beschlossen hatten.

Montan und Plaus folgen den Gemeinden Ratschings, Bruneck, Taufers im Münstertal und Truden, die bereits ein genehmigtes Gemeindeentwicklungsprogramm haben. Brunner betont, dass die Gemeinden bei der Erstellung und Umsetzung ihrer Programme Unterstützung erhalten: „Die Landesämter bieten Beratung und begleiten die Gemeinden im Genehmigungsverfahren.“ Montan hat sein Programm in Zusammenarbeit mit Aldein, Altrei und Truden erstellt, während Plaus mit Naturns, Partschins und Schnals gearbeitet hat. „Durch diese Zusammenarbeit können Raumplanung, Mobilität, Landschaftspflege und wirtschaftliche Entwicklung besser abgestimmt werden“, erklärt Brunner. „So können Stärken gezielt genutzt und Synergien für eine nachhaltige Entwicklung geschaffen werden.“
Einen wichtigen Schwerpunkt stellte für Montan und Plaus das Thema leistbares Wohnen und Wohnen für Ansässige dar. „Beide Gemeinden haben im Zuge der Ausarbeitung des Gemeindeentwicklungsprogramms den Leerstand berechnet und mitberücksichtigt. Ziel war es einerseits, den Leerstand zu aktivieren, gleichzeitig aber auch Erweiterungszonen vorzusehen, um zusätzliche Entwicklungsmöglichkeiten zu schaffen“, berichtet die Direktorin des Landesamtes für Landschafts- und Gemeindeplanung Carlotta Polo.
Nach dem Beschluss der Landesregierung sind die beiden Gemeindeentwicklungsprogramme von Montan und Plaus nun für zehn Jahre gültig.
Derzeit haben rund 30 Gemeinden in Südtirol das Verfahren zur Genehmigung des GProRL eingeleitet. Die weiteren Schritte umfassen die Behandlung in der Landeskommission Raum und Landschaft, den Gemeinderatsbeschluss und schließlich den Beschluss durch die Landesregierung.
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