Meta geht es an den Kragen.Kampf der Privatsphäredaten18 / 11 / 2025
Der Verbraucherschutzverein VSV hat zusammen mit einer Berliner Kanzlei eine Sammelklage gegen das Unternehmen hinter Facebook und Instagram eingereicht. Der Vorwurf lautet, dass Meta ohne Zustimmung Daten seiner Nutzer sammelt und Persönlichkeitsprofile erstellt, auch mit sensiblen Inhalten von Dating-Portalen und Online-Apotheken. Betroffene können sich der Sammelklage anschließen, was es einfacher macht, gegen Meta zu klagen. Diese Möglichkeit gibt es in Deutschland erst seit zwei Jahren. Nutzer erkennen oft nicht, wie viel Meta über sie sammelt. Dies geschieht durch kleine Tracking-Codes auf Webseiten und Apps, die nichts mit Facebook oder Instagram zu tun haben. Wenn ein Nutzer solche Seiten besucht, werden die Daten an Meta gesendet, auch ohne Anmeldung. So verfolgt Meta, wo Nutzer im Internet sind und welche Produkte sie ansehen. Schon vor der Sammelklage klagten viele Einzelpersonen erfolgreich gegen Meta. Ein Gericht in Leipzig entschied 2025, dass ein Kläger 5.000 Euro Schadensersatz bekommt, weil das Gefühl der ständigen Überwachung schädlich ist. Die hohe Entschädigung begründete das Gericht mit dem wirtschaftlichen Wert der Daten. Etwa die Hälfte der Landgerichte weist die Klagen ab, die andere Hälfte gibt ihnen statt, sagt Kläger-Anwalt Max Baumeister. Bisher sind keine Urteile rechtskräftig. Die Daten werden hauptsächlich in den USA gespeichert und analysiert, wodurch ein digitaler Fingerabdruck entsteht, der für Meta erkennbar ist – oft ohne das Wissen der Nutzer. Mit Zustimmung nutzen Facebook und Instagram die Daten auch für personalisierte Werbung.
Für die Weitergabe der Daten an Meta benötigen Nutzer eigentlich ihre Zustimmung. Viele Websites bieten jedoch kaum echte Auswahlmöglichkeiten bei den Cookies-Einstellungen oder verstecken die Bedeutung der Zustimmung im Kleingedruckten. In einigen Fällen wurden Daten ohne Zustimmung an Meta weitergegeben. Der Konzern prüft nicht, ob Nutzer auf der Drittseite tatsächlich eingewilligt haben und verarbeitet die Daten trotzdem.
Bei der Sammelklage kann jeder mit einem Facebook- oder Instagram-Konto mitmachen, was etwa 50 Millionen Menschen in Deutschland betrifft. Die Klage vereint ähnliche Ansprüche von Betroffenen, ähnlich wie in den USA. Die Anmeldung ist über die Webseite meta-klage.de möglich. Im Erfolgsfall könnten Minderjährige bis zu 10.000 Euro und Erwachsene bis zu 5.000 Euro erhalten. Das Klageregister des Bundesamts für Justiz öffnet im Dezember. Ein Prozessfinanzierer übernimmt die Kosten und erhält im Falle eines Erfolgs etwa zehn Prozent des Schadensersatzes. Das ist ein gängiges Modell, sagt die Rechtswissenschaftlerin Hannah Ruschemeier von der Uni Osnabrück.
Meta selbst weist die Vorwürfe zurück. Anwälte des Konzerns betonten vor Gericht, man verarbeite die Daten lediglich im „Sicherheits- und Integritätsinteresse“. Zur genaueren Bedeutung äußerten sie sich nicht.
Das Verfahren gilt als das Größte seiner Art in Deutschland. Experten schätzen die Erfolgschancen als durchaus realistisch ein, auch wenn sich der Prozess über Jahre ziehen dürfte.
„Wenn man sich die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und auch der nationalen Gerichte dazu anschaut, stimmt es damit überein, dass es ein Verstoß gegen die DSGVO ist“, sagt Datenschutzrechtsexpertin Hannah Ruschemeier, Rechtswissenschaftlerin an der Uni Osnabrück.
Selbst wenn sich nur ein Prozent der Klageberechtigten anmeldet, könnte das Milliardenwerte erreichen. Das Oberlandesgericht Hamburg wird die Sammelklage wahrscheinlich dem Bundesgerichtshof vorlegen. Ein Urteil dort könnte frühestens Ende 2026 fallen. Ein Erfolg der Kläger könnte Meta finanziell stark belasten, so Ruschemeier. Wenn viele Verbraucher sich der Sammelklage anschließen, wird es für das Unternehmen teurer. Für die Verbraucher wäre ein Gerichtserfolg ein Schritt zu mehr Kontrolle über ihre Daten und digitale Selbstbestimmung.
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