Armut fördert Raubüberfall19 / 11 / 2025

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Armut fördert Raubüberfall19 / 11 / 2025

Armut fördert Raubüberfall<span class="hitradio-master-datum">19 / 11 / 2025</span>

Die Carabinieri der Polizeistationen Borgo San Salvario und Pozzo Strada haben in den letzten Tagen eine einstweilige Verfügung zum Hausarrest gegen zwei Minderjährige vollstreckt, die Ende Juli zwei gewalttätige Straßenraube begangen hatten.Der erste Raub ereignete sich am Abend des 23. Juli entlang des Corso Marconi, mitten im Stadtteil San Salvario. Die beiden Minderjährigen hatten sich unter dem Vorwand, ihn um eine Zigarette zu bitten, einem Jugendlichen genähert. Als dieser sich weigerte, hielt einer der beiden ihn am Hemd fest, während der andere ihm einen Schlag ins Gesicht versetzte. Anschließend ergriffen sie gemeinsam die Flucht, nachdem sie sich die Kopfhörer des Opfers angeeignet hatten. Das sofortige Eingreifen der Polizeistreife, die sich in unmittelbarer Nähe des Tatorts befand, ermöglichte es, noch am selben Abend einen der beiden Täter zu identifizieren, der vom Opfer, das zur Anzeigeerstattung auf der Polizeiwache erschienen war, sofort erkannt wurde.
Der zweite Raubüberfall ereignete sich nur sechs Tage später gegen 17:30 Uhr in der Via Pietro Cossa Nr. 12 und wurde vollständig von den Überwachungskameras in der Umgebung aufgezeichnet. Bei dieser Gelegenheit war neben den beiden Minderjährigen, die bereits an dem Raubüberfall in Corso Marconi beteiligt waren, ein dritter Minderjähriger unter den Tätern.Die drei Jugendlichen hatten einen 17-Jährigen unter dem Vorwand, ihn nach dem Weg zu fragen, „angepackt“, ihn ohne Grund umzingelt und angegriffen, ihm dann einen Schlag ins Gesicht versetzt und, als er am Boden lag, mit zahlreichen Tritten traktiert, bevor sie spurlos verschwanden und seine Brieftasche mitnahmen.
Die erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen den beiden Polizeibehörden ermöglichte es dem Untersuchungsrichter des Jugendgerichts von Piemont und Aostatal in Turin, gegen zwei junge Turiner eine Hausarrest-Maßnahme zu verhängen.
Der dritte Minderjährige, der zum Zeitpunkt der Tat nicht strafmündig war, wurde nicht mit einer Vorsichtsmaßnahme belegt, aber dennoch mit einem Durchsuchungsbefehl für seine Wohnung belegt: Zu Hause fanden die Carabinieri die Kleidung, die er vermutlich bei dem Raubüberfall am 29. Juli getragen hatte.
Die Maßnahmen gegen die genannten Personen wurden während der Voruntersuchungen erlassen, daher gilt die Unschuldsvermutung.

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