Sommer- und Ferienbetreuung: Neue Kriterien bringen Vereinfachungen22 / 11 / 2025
Die Landesregierung hat neue Richtlinien zur Gewährung von Beiträgen für die außerschulische Ferienbetreuung beschlossen. Familienlandesrätin Rosmarie Pamer stellte am 21. November die wichtigsten Änderungen vor, um die Planungs- und Finanzierungssicherheit zu erhöhen. Ziel ist es, die Grundbetreuung zu verbessern, Gemeinden stärker einzubeziehen, Ansuchen und Abrechnungen zu vereinfachen und das Ehrenamt in diesem Bereich zu fördern.
Nachdem die Nachfrage nach Ferienbetreuung kontinuierlich anstieg und die bisherigen Abläufe bei der Beitragsbearbeitung sehr aufwändig waren, wurde eine Neuausrichtung dieses Bereichs nötig. „Künftig werden vom Land die Personalkosten der Betreuung finanziert, zudem gibt es einen Pauschalbeitrag für die Restkosten und für das Mittagessen“, führte Landesrätin Pamer aus. Die neuen Kriterien seien von der Familienagentur, in enger Absprache und Einbindung der Träger der Angebote und der Gemeinden erfolgt, eingebunden worden sei zudem auch der Familienbeirat.
Erreicht werden soll die Vereinfachung unter anderem, indem künftig die Antragstellung über die Projektträger erfolgt, ein Vorschuss von 80 Prozent des Förderbetrags vorgesehen ist (bisher waren im Normalfall 50 Prozent möglich) oder Projekte auch dann förderfähig sind, wenn ein Feiertag in die Arbeitswoche fällt.
Agenturdirektorin Plaseller wies zudem auf den Aspekt der Tarife hin: Es wird eine Regelung eingeführt, welche die Teilnahmegebühren für die Eltern begrenzt. „Wir möchten ausschließen, dass geförderte Projekte gewinnorientiert arbeiten und haben darum auf Wunsch mehrerer Partner eine vom Land festgelegte Obergrenze der Gebühren vorgesehen“, sagte Plaseller.
Die Direktorin wies zudem auf die Qualitätssicherung hin: Es gebe künftig Zusatzstunden für die Qualitätssicherung (Vor- und Nachbereitung, Supervision, Elterngespräche, etc.), eine Krankheitspauschale, zudem werde das Aufgabenprofil der pädagogischen Leitung definiert. Wichtig sei außerdem die größere Flexibilität bei den Gruppengrößen der ersten und der letzten Ferienwoche. Das neue Finanzierungsmodell sieht vor, dass der Förderbeitrag sich aus der Differenz der förderfähigen Gesamtkosten (Personalkosten, Verpflegungskosten und Restkosten) und den anerkannten Einnahmen ergebe.
Den Gemeinden komme im Bereich der Sommer- und Ferienbetreuung eine wichtige Rolle zu, hob Landesrätin Pamer hervor. Schließlich seien sie diejenigen, die den Bedarf der Familien vor Ort unmittelbar erheben.
Cristina Pallanch, Bürgermeisterin von Kastelruth und Vizepräsidentin des Rates der Gemeinden, hob hervor, dass es auch den Familien darum gehe, eine pädagogisch wertvolle Betreuung, die Koordination vor Ort und die Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Bildung zu stärken. „Die Förderung des Wohls unserer Familien ist ein Grundanliegen der Gemeinden. Wir stehen an der Seite der Familien: als verlässliche Partner und vernetzt mit anderen Partnern“, sagte Pallanch. Der Rat der Gemeinden habe dem Vorhaben ein positives Gutachten ausgestellt, weil dieses vereinfachte und transparente Finanzierungsverfahren, weniger Bürokratie und eine schnellere Bearbeitung, höhere Planungssicherheit für die Träger und eine stabile Betreuung von mindestens sechs Wochen für Kindergartenkinder sicherstelle. Die Neuerungen greifen für die Ansuchen ab März 2026, die Trägerorganisationen und Vertretungen der Gemeinden werden sich am Montag nächster Woche damit im Detail befassen.
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