Neue Kriterien für Investitionsbeiträge im Gesundheitswesen23 / 12 / 2025
Fördersatz für Zuschüsse im Gesundheitsbereich steigt auf 75 Prozent – Antragstellung vom 1. bis 31. Januar 2026. Die Landesregierung hat die Kriterien für Zuschüsse für Ausstattung und Geräte im Gesundheitsbereich geändert. Ab Januar 2026 erhalten Vereine und Organisationen höhere Zuschüsse, wenn sie Ausstattung, Geräte, Büromöbel oder medizinische Geräte, die nicht zur Prävention, Diagnostik und Rehabilitation dienen, anschaffen. Auch für den Kauf von EDV-Systemen und passender Software gibt es mehr Zuschüsse. Der maximale Fördersatz erhöht sich von 50 auf 75 Prozent der anerkannten Kosten für diese Investitionen.
Vor allem profitieren Vereine und Organisationen im Gesundheitsbereich, wie Familienberatungsstellen, das Weiße Kreuz, das Rote Kreuz, Hands, Il Cerchio, Caritas sowie Krebshilfe und Diabetiker- und Zöliakievereinigungen.
„Mit der Erhöhung des Fördersatzes wollen wir Vereinen und Organisationen helfen, notwendige Investitionen für ihre Arbeit zu tätigen und somit die Gesundheitsversorgung in Südtirol zu stärken“, erklärt Gesundheitslandesrat Hubert Messner. Die neuen Kriterien gelten ab 1. Jänner 2026, während der Beschluss von 2024 aufgehoben wird. Die Förderungen erfolgen gemäß den Mitteln des Landeshaushalts.
Anträge für 2026 müssen zwischen 1. und 31. Jänner digital mit elektronischer Unterschrift eingereicht werden, bevor die Investition beginnt, und fallen nicht unter die EU-Beihilferegelungen.
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