Nisf holt sich den Abfertigungsfong zu Ihren Gunsten07 / 01 / 2026
Es wird Vorgesehen die Ausweitung des Kreises der Unternehmen, die zur Zahlung der INPS Nisf-Beträge für die TFr Abfertigung der Arbeitnehmer verpflichtet sind, mit dem Ziel, ab dem 1. Januar 2026 auch Arbeitgeber einzubeziehen, die in den Jahren nach Beginn der Tätigkeit die Schwelle von 50 Mitarbeitern erreicht haben oder erreichen (derzeit sind sie von der Pflicht ausgeschlossen), was de facto den Kreis potenzieller Arbeitnehmer, die sich daran beteiligen können, erweitert. Übergangsweise ist diese Einbeziehung für die Jahre 2026-2027 auf Arbeitgeber mit einer Mitarbeiterzahl von mindestens 60 begrenzt. Ab 2032 ist hingegen eine Ausweitung der Zahlungspflicht für Unternehmen mit einer Mitarbeiterzahl von mindestens 40 vorgesehen.
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