Chancengleichheit13 / 01 / 2026
Bis zum 20. Jänner 2026 nimmt das Frauenbüro des Landes Südtirol Anträge entgegen, um die Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Lebensbereichen zu fördern. Das Land unterstützt Projekte, die die Chancengleichheit und die rechtliche Situation von Frauen verbessern. Für diese Projekte können Beiträge von 30 bis 70 Prozent der Kosten beantragt werden. Antragsberechtigt sind Frauenorganisationen, Frauengruppen, -initiativen sowie private Einrichtungen, die Chancengleichheit als Ziel haben und nicht gewinnorientiert sind. Detaillierte Richtlinien und Antragsformulare sind auf den Webseiten des Landes unter „Beiträge für Projekte im Rahmen der Chancengleichheit“ verfügbar.
Die Anträge müssen innerhalb 20. Jänner 2026 an das Frauenbüro, Landesabteilung Präsidium – Amt für Landessprachen und Bürgerrechte, Garibaldistraße 14, Bozen per Einschreiben oder PEC (lb-ld@pec.prov.bz.it) gesendet oder dort persönlich abgegeben werden.
Weitere Informationen gibt es im Frauenbüro unter der Rufnummer 0471 414141 oder der E-Mail-Adresse frauenbuero@provinz.bz.it.
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