Impfpolitik15 / 01 / 2026
Impfgeschädigte bleiben zumeist auf der Strecke.Südtirol hat eine hohe Rate an Impfgeschädigte,wo die Politik die Augen verschließt.
SVP, Freiheitliche, Fratelli d’Italia, Lista Civica und Forza Italia stimmen im Landtag der Autonomen Provinz Bozen gegen die gesetzlich vorgesehene Überprüfung der Kinderimpfpflicht und gegen die notwendige Transparenz der Impfpolitik
SVP und Freiheitliche nehmen bewusst die Rolle der Autonomen Provinz Bozen als Mitglied der Ständigen Konferenz für die Beziehungen zwischen Staat, Regionen und Autonome Provinzen nicht wahr
Mein Beschlussantrag Nr. 351/25 wurde im Südtiroler Landtag diskutiert und abgestimmt. Der wesentliche Punkt 1.1. ist knapp, wegen 1 Stimme nicht durchgegangen.
Er enthält Anträge, die jeder Volksvertreter, der sich zu den Grundsätzen unserer Verfassung bekennt und das Grundrecht der Bürger auf die notwendige Transparenz achtet und garantiert, unterstützen hätte müssen.
Stattdessen haben die Vertreter der SVP, Freiheitliche, Fratelli d’Italia, Forza Italia und Lista Civica erneut gegen die Gewährleistung von Rechtmäßigkeit und Transparenz gestimmt, auf die die Bürger gerade in der Gesundheitspolitik ein Grundrecht haben.
Seit der Einführung der Kinderimpfpflicht im Jahr 2017 – die den Ausschluss von Kindern, die nicht dem nationalen Impfplan entsprechen, vom Kindergarten, von Kleinkinderbetreuungsstätten und vom Tagesmutterdienst vorsieht – hätte der jeweilige Gesundheitsminister laut Gesetz (Art. 1 Abs. 1-ter Ges.V. 73/2017) alle drei Jahre (und in dringenden Fällen auch während des Dreijahreszeitraums) nach der erforderlichen Datenerhebung und Einholung der Stellungnahme, u.a. der Ständigen Konferenz für die Beziehungen zwischen Staat, Regionen und Autonomen Provinzen, die derzeit für 10 Impfungen vorgesehene pädiatrische Impfpflicht einer Überprüfung (mit offenem Ausgang) unterziehen müssen.
Auch die derzeitige Regierung Meloni, verstößt in der Person des Gesundheitsministers Orazio Schillaci, schwerwiegend gegen die Verpflichtung, die Impfpflicht mit offenem Ausgang zu überprüfen, indem sie es unterlässt, die Meinung der Ständigen Konferenz für die Beziehungen zwischen Staat, Regionen und autonomen Provinzen einzuholen.
Das Beratungsgremium für die Impfstrategie der Regierung (NITAG) wurde im August 2025 auf Eis gelegt, nachdem die Ernennung von zwei Mitgliedern, die von der Pharmalobby unabhängig sind, massiven Druck seitens der Medien ausgelöst hatte, der von der Lobby der Impfstoffhersteller organisiert wurde, und es der Gesundheitsminister vorzog, die Angelegenheit zu beenden, indem er die Tätigkeit des Gremiums einstellte, anstatt ein Beratergremium mit Mitgliedern zu garantieren, die frei von Interessenkonflikten sind.
Während in Ländern wie den USA das Beratungsgremium für die Impfstrategie der Regierung (ACIP) nun aus Experten besteht, die nicht von den Impfstoffherstellern finanziert werden, und die Bürger die Diskussionen des Beratungsausschusses für die Impfstrategie der Bundesregierung online verfolgen und sogar Fragen stellen können, die von den Experten online beantwortet werden, verstößt der italienische Gesundheitsminister gegen die im Gesetz (Art. 1 Abs. 1-ter Ges.V. 73/2017) vorgesehene Überprüfungspflicht und handelt völlig intransparent.
Während die Bürger der USA online detailliert über die wissenschaftlichen Gründe für die Impfstrategie ihrer Regierung informiert werden, sehen sich Eltern in Italien mit einer Impfpflicht konfrontiert, die bereits mindestens zweimal hätte überprüft werden müssen und für deren Erfüllung Substanzen verwendet werden, deren Wirksamkeit und Sicherheit nie in klinischen Studien mit echten Kontrollgruppen bestätigt wurden (was übrigens vom Südtiroler Gesundheitslandesrat bereits vor einem Jahr eingeräumt wurde) und in Bezug auf welche, die CDC (Centers for Disease Control and Prevention) seit November 2025 einen möglichen Zusammenhang mit der erschreckend stark steigenden Zahl (auch in Italien) von Autismus-Spektrum-Fällen nicht mehr ausschließt!
Die Mitglieder des Südtiroler Landtages, die heute gegen meinen Beschlussantrag gestimmt haben, der sich aus mehreren Unterpunkten zusammensetzt, von denen die ersten niemals abgelehnt werden konnten, ohne damit faktisch eine illegitime und äußerst intransparente Vorgehensweise gutzuheißen, haben gezeigt, dass sie die Grundrechte der Bürger nicht schützen wollen und gegen die autonomierechtlichen Interessen der Autonomen Provinz Bozen handeln, deren Position als Mitglied der Ständigen Konferenz für die Beziehungen zwischen Staat, Regionen und Autonomen Provinzen von der SVP und Freiheitlichen nicht gewährleistet wird.
Der Antrag sah eine namentliche und getrennte Abstimmung über die folgenden Punkte vor (die komplexen rechtlichen, wissenschaftlichen und institutionellen mit Dokumenten belegten Prämissen finden Sie im beigefügten Antrag):
„Möge der Südtiroler Landtag die Landesregierung verpflichten,
1. in der Person des Landeshauptmannes sofort die Regierungspräsidentin aufzufordern, umgehend im Sinne von Art. 12 Gesetz Nr. 400 vom 23.08.1988 die Ständige Konferenz für die Beziehungen zwischen Staat, Regionen und autonome Provinzen einzuberufen:
1.1. zum Zwecke der von Art. 1 Abs.1-ter D.L. 73/2017 vorgesehenen Revision der Kinderimpfpflicht
1.2. im Besonderen mit dem Ziel, im Rahmen der Ständigen Konferenz für die Beziehungen zwischen Staat, Regionen und Autonome Provinzen, eine transparente, auf wissenschaftlicher Evidenz und nicht auf dogmatischer Propaganda fußende, dem Staatsbürger zugängliche Diskussion über die Kinderimpfpflicht zu führen
1.3. im Besonderen mit dem Ziel, im Rahmen der Ständigen Konferenz für die Beziehungen zwischen Staat, Regionen und Autonome Provinzen, für die Gewährleistung eines von Interessenskonflikten freien Beratergremiums für die Entscheidungen zur nationalen Impfstrategie einzutreten
1.4. im Besonderen mit dem Ziel, im Rahmen der Ständigen Konferenz für die Beziehungen zwischen Staat, Regionen und Autonome Provinzen, für die Gewährleistung der notwendigen Transparenz der Diskussion. sowohl über die nationale Impfstrategie, als auch über die Kinderimpfpflicht im Speziellen, auf welche die Bürger ein Grundrecht haben, einzutreten und bspw. Online-Übertragungen dieser Diskussion zu verlangen
1.5. im Besonderen mit dem Ziel – in Anbetracht des Umstandes, dass weder die Sicherheit, noch die Wirksamkeit der derzeit in Italien Verwendung findenden Kinderimpfstoffe in klinischen Studien mit echten Kontrollgruppen geprüft und bestätigt wurden, sowie in Anbetracht des Umstandes, dass seit 19. November 2025 das CDC (Centers for Disease Control and Prevention) einen Zusammenhang zwischen den Kinderimpfungen und dem Autismus nicht mehr ausschließt – umgehend vorsorglich die Kinderimpfpflicht auszusetzen
1.6. im Besonderen mit dem Ziel, die Entscheidung über die Kinderimpfung den Eltern zu überlassen, denen hierzu eine umfassende objektive, auf wissenschaftliche Evidenz basierte Information – ohne jegliche Zensur – garantiert werden muss, um eine freie und informierte Entscheidung treffen zu können
2. bis zur Entscheidung in der Ständigen Konferenz für die Beziehungen zwischen Staat, Regionen und autonome Provinzen, und in Ausübung der autonomen primären Gesetzgebungskompetenz im Bereich des Kindergartens, kein nicht dem nationalen Impfplan entsprechendes Kind aus dem Kindergarten auszuschließen, und die Annullierung der, den betroffenen Familien bereits zugestellten Dekrete über den Verfall der Einschreibung in den Kindergarten zu veranlassen, nachdem der Vorwand immungeschwächte Kinder schützen zu müssen, offenkundig unbegründet ist, währenddessen der Schutz aller Kinder gegen die Beeinträchtigung ihrer Gesundheit durch wiederholte Injizierung von niemals auf ihre Sicherheit und Wirksamkeit in klinischen Studien mit echten Kontrollgruppen getesteten, auch Aluminiumpartikel enthaltenden Substanzen, offenkundig gegeben ist.
3. bis zur Entscheidung in der Ständigen Konferenz für die Beziehungen zwischen Staat, Regionen und autonomen Provinzen dafür zu sorgen, dass kein nichtgeimpftes Kleinkind aus den Kleinkinderbetreuungsstätten, inklusive Tagesmutterdienst, ausgeschlossen wird, nachdem der Vorwand immungeschwächte Kinder schützen zu müssen, offenkundig unbegründet ist, währenddessen der Schutz aller Kinder gegen die Beeinträchtigung ihrer Gesundheit durch wiederholte Injizierung von niemals auf ihre Sicherheit und Wirksamkeit in klinischen Studien mit echten Kontrollgruppen getesteten auch Aluminiumpartikel enthaltenden Substanzen, offenkundig gegeben ist.“
Die Abstimmung zu Punkt 1.1. ist 16 zu 16 ausgegangen. Es hat also exakt 1 Stimme für die Mehrheit gefehlt.
Politiker werden an ihren Taten und nicht an ihren Worten und Versprechungen gemessen.
Und jeder muss sich früher oder später für sein Abstimmungsverhalten gegenüber den Bürgern verantworten.
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