Gemeindestraßen und Gehsteige der Sicherheit24 / 01 / 2026

Darkmode
◄ Zurück zur Übersicht

Gemeindestraßen und Gehsteige der Sicherheit24 / 01 / 2026

Gemeindestraßen und Gehsteige der Sicherheit<span class="hitradio-master-datum">24 / 01 / 2026</span>

Die Landesregierung hat am 23. Jänner die Kriterien für Förderungen von Primärinfrastrukturen im ländlichen Raum und Berggebiet geändert, um auch außerordentliche Instandhaltungsarbeiten an Gemeindestraßen zu fördern. Landesrat Walcher betont die entscheidende Rolle des ländlichen Wegenetzes für den Fortbestand des ländlichen Raums und die landwirtschaftliche Tätigkeit. Finanzierungen bis zu 80 Prozent der anerkannten Ausgaben können für Straßen, die als Gemeindestraße klassifiziert sind und landwirtschaftliche Betriebe erschließen, gewährt werden. Zuvor waren diese Straßen nicht in der Beihilferegelung enthalten, was zu Finanzierungsschwierigkeiten geführt hatte. Für 2027 werden Ausgaben von 30 Millionen Euro geschätzt.

Offizielle Pressepartner