Klappmesser in Brixen beschlagnahmt29 / 01 / 2026

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Klappmesser in Brixen beschlagnahmt29 / 01 / 2026

Klappmesser in Brixen beschlagnahmt<span class="hitradio-master-datum">29 / 01 / 2026</span>

Die Sicherheitsorgane haben einen Drogendealer in Brixen beschattet,welcher mit einem Klappmesser in Brixen durchsucht aufgefunden wurde.Dieses wurde beschlagnahmt und der Mann erhielt eine Anzeige auf Freien Fuss.Das Gericht muss nun darüber befinden,ob ein Klappmesser überhaupt als Waffe deklariert werden darf,sofern es nicht die Handfläche überschreitet.

In Italien ist das Mitführen eines Messers, auch wenn die Klinge kleiner als die Handfläche ist, nicht automatisch straffrei. Es ist verboten, Messer ohne „begründeten Grund“ (z.B. Arbeit, Angeln) zu tragen, wobei die Klingenlänge bei Kontrollen ein Indiz für die Absicht sein kann. Ein glaubwürdiger Grund muss bei einer Polizeikontrolle nachgewiesen werden. 

Größe: Die Faustregel „kleiner als die Handfläche“ ist keine direkte gesetzliche Erlaubnis, sondern dient oft nur als Anhaltspunkt.


Begründung: Das Mitführen ist nur legitim, wenn ein nachvollziehbarer Grund (z.B. Kaufbeleg vom Schleifer) vorliegt.


Orte: An öffentlichen Orten oder in Lokalen ist das Mitführen ohne triftigen Grund verboten.


Zusammenfassend: Auch ein kleines Messer kann als Waffe eingestuft werden, wenn kein rechtfertigender Grund vorliegt.

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