Bevor Kinder der Adoption freigegeben werden,müssen alle Verwandten innerhalb des 3.Verwandschaftsgrades befragt werden.So sieht es das Italienische Gesetz vor,welches nicht immer in die Wagschale gelegt wurde.Kinder erleiden durch den Druck enorme Schäden,welche die Institution Jugendamt zu Verantworten hat.Kinder wurden einer Mutter und Vater als Zeuger entzogen,wie betroffene ihr Erlebnis beschreiben,“indem man ihnen das Wohl des Kindes und Frohen Lebens ,also einer fröhlichen Seele, gestohlen habe“ so deren Aussagen.
Anmeldungen für den Vorbereitungskurs zur Adoption sind ab sofort möglich, der am 6. März beginnt und auch an den Terminen 12. und 20. März stattfindet. Der Kurs, organisiert von der Dienststelle Adoption Südtirol, informiert Paare und Einzelpersonen über verschiedene Aspekte der Adoption und sollte vor der Abgabe der Adoptionsbereitschaftserklärung absolviert werden. Eine Anmeldung ist erforderlich, und Fachkräfte sowie Vertreter des Jugendgerichts und autorisierter Adoptionsvermittlungsstellen werden referieren. Für Fragen stehen die Mitarbeiterinnen der Dienststelle Adoption telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung, und es werden nach Vereinbarung kostenlose Informationsgespräche angeboten.
Sozialämter und Richter wie Staatsanwälte müssen sich hinter die Ohren schreiben,dass Sie hier nicht mit Tiere handeln sondern mit Kinder,welche das Recht haben Wohlbehalten im Kreise der eigenen Familie und laut Gesetz innerhalb des dritten verwandschaftgrades die Kindheit erleben zu dürfen.
