Kraftwerk St. Anton: 15 Millionen Euro für Ausgleichsmaßnahmen14 / 02 / 2026

Land Südtirol und Ufergemeinden erhalten 7,6 Millionen Euro für Umwelteingriffe, genehmigt von der Landesregierung für die Jahre 2024-2027. Am 13. Februar hat die Landesregierung die Verteilung der Umweltgelder für das Kraftwerk St. Anton beschlossen, basierend auf der Konzession, die besagt, dass der Betreiber 15 Prozent des jährlichen Energieerlöses für Umweltmaßnahmen bereitstellen muss. Für die kommenden drei Jahre ergibt sich ein Gesamtbetrag von etwa 15 Millionen Euro, wovon 7,4 Millionen Euro für Maßnahmen verwendet werden, die der Betreiber umsetzen muss, wie die Reduzierung des Schwallbetriebs, Monitoringprogramme und bauliche Maßnahmen an Gewässern. Nach Abzug des Anteils des Betreibers stehen 7.622.368 Euro für die Umweltmaßnahmen zur Verfügung, die in sechs Halbjahresraten ausgezahlt werden. „Diese Zuweisung sichert die Umsetzung wichtiger Umweltmaßnahmen und stärkt die Gemeinden im Talfergebiet“, betont der Landesrat für Umwelt- und Klimaschutz, Peter Brunner.
Die Verteilung auf die Gemeinden erfolgt folgendermaßen: Sarntal 1.654.060 Euro, Jenesien 679.534 Euro, Ritten 1.654.060 Euro und Bozen 1.280.053 Euro. Das Land Südtirol setzt 2.354.660 Euro für eigene Umweltmaßnahmen ein, die in einem eigenen Beschluss festgelegt werden.Land und Gemeinden sind verpflichtet, die ihnen zugewiesenen Beträge eigenverantwortlich einzusetzen, wie es die Richtlinie vom 5. November 2024 vorsieht. Die Gelder müssen laut festgelegten Kriterien eingesetzt werden, wobei Maßnahmen zur ökologischen Verbesserung und nachhaltigen Entwicklung des betroffenen Gewässerraums vorrangig durchzuführen sind.
Im Dreijahreszeitraum 2021-2024 standen Land Südtirol und Gemeinden 3,6 Millionen von insgesamt 6 Millionen Euro an Ausgleichszahlungen zur Verfügung.
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