116 Südtiroler Gemeinden als Berggemeinden eingestuft26 / 02 / 2026
Am 18. Februar hat der italienische Ministerrat beschlossen, alle 116 Gemeinden Südtirols als Berggemeinden einzustufen, was wichtige Investitions- und Landwirtschaftsbenefits mit sich bringt. Landeshauptmann Arno Kompatscher und Landesrat Luis Walcher betonen, dass diese Anerkennung ein bedeutender Erfolg für Südtirol ist und Arbeitgeber bei Sozialabgaben entlastet werden, insbesondere wenn sie Nebenerwerbslandwirte beschäftigen. Diese Regelungen sind für die Bäuerinnen und Bauern sowie die sie beschäftigenden Betriebe von großer Bedeutung.
In den vergangenen Monaten war die Thematik wiederholt in der Kommission der Landwirtschaftsassessoren sowie in der Staat-Regionen-Konferenz behandelt worden. Ursprünglich waren insbesondere Gemeinden des Etschtals und des Unterlands nicht in den Entwürfen enthalten.
Grundlage der neuen Einstufung ist das staatliche Gesetz vom 12. September 2025, Nr. 131 („Berggesetz“) von Minister Roberto Calderoli, mit dem die Regierung der Abwanderung aus dem ländlichen Raum entgegenwirken will. Ziel ist es, die wirtschaftliche und soziale Entwicklung der Berggebiete zu fördern, Umwelt und Ressourcen zu schützen und eine nachhaltige Zukunft im Kontext von Klima- und Bevölkerungswandel zu unterstützen. Voraussetzung für die Anwendbarkeit zahlreicher Bestimmungen im Gesetz ist die Einstufung der betroffenen Gemeinde als Berggemeinde. Dafür sieht das Gesetz die Erstellung eines Verzeichnisses der Berggemeinden nach einheitlichen Kriterien vor, insbesondere Höhenlage und Hangneigung, welche nun erfolgt ist.
Die Einstufung dient auf staatlicher Ebene auch als Grundlage für die Aufteilung von Mitteln aus dem „Fonds für die Entwicklung des Berggebiets“. Südtirol hat durch das Mailänder Abkommen auf Gelder aus solchen staatlichen Fonds verzichtet. Anwendbar sind jedoch die im Gesetz vorgesehenen steuerlichen Begünstigungen in Form von Steuergutschriften. Diese sollen Investitionen und wirtschaftliche Tätigkeiten in Berggebieten fördern, unter anderem Unternehmensgründungen – insbesondere durch junge Unternehmerinnen und Unternehmern – sowie land- und forstwirtschaftliche Investitionen vor Ort.
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