Biogasanlagen28 / 02 / 2026

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Biogasanlagen28 / 02 / 2026

Biogasanlagen<span class="hitradio-master-datum">28 / 02 / 2026</span>

Die Landesregierung hat neue Richtlinien beschlossen, um bestehende Biogasanlagen zu modernisieren und zu erweitern, sodass der Anteil erneuerbarer Energiequellen erhöht werden kann. Viele dieser Anlagen sind über 20 Jahre alt und benötigen Verbesserungen, um weiterhin effizient Biogas aus organischen Abfällen zu produzieren und dieses zur Strom- und Wärmeerzeugung zu nutzen. Diese Maßnahmen sind Teil unserer Klimastrategie, die eine umweltfreundliche Nutzung der Gülle fördert und die nachhaltige Energieerzeugung unterstützt, betont Landesrat Peter Brunner.

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass das produzierte Biogas in einer Kraft-Wärme-Koppelungs-Anlage verwertet und die gesamte Wärme genutzt wird. Weiters muss der Primärenergieverbrauch um mindestens fünf Prozent reduziert werden, um eine Effizienzsteigerung zu garantieren. Auch ist ein maximaler durchschnittlicher jährlicher Viehbesatz einzuhalten.

Anspruchsberechtigt sind alle Unternehmen, die in Südtirol Biogasanlagen betreiben. Die maximale Beitragshöhe beträgt 50 Prozent der zulässigen Kosten für die Produktion thermischer Energie. Nicht zulässig sind die Kosten für Grundankauf, bauliche Maßnahmen und der Ankauf von Transportfahrzeugen. „Die Modernisierung der bestehenden Anlagen steigert die Effizienz der Biogasproduktion und leistet somit einen Beitrag zur Reduktion von Treibhausgas-Emissionen,“ erklärt Petra Seppi, Direktorin des Landesamtes für Energie und Klimaschutz.

Die Beitragsanträge müssen bis zum 30. Juni vor Beginn der Arbeiten für die beantragte Maßnahme beim Landesamt für Energie und Klimaschutz eingereicht werden. Das Ansuchen erfolgt dabei nicht über das online-Portal my CIVIS, sondern per PEC-Email an energie.energia@pec.prov.bz.it.

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