Krankenpflegeassistentin assistent in Südtirol28 / 02 / 2026

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Krankenpflegeassistentin assistent in Südtirol28 / 02 / 2026

Krankenpflegeassistentin assistent in Südtirol<span class="hitradio-master-datum">28 / 02 / 2026</span>

Die Landesregierung führt das Berufsbild Krankenpflegeassistentin/Krankenpflegeassistent in Südtirol ein, mit Ausbildungsbeginn 2026/2027. Mit einem Beschluss vom 27. Februar wird das neue Berufsbild auf Vorschlag von Gesundheitslandesrat Hubert Messner eingeführt. Die Grundlage ist die staatliche Vereinbarung vom 3. Oktober 2024, die an die Gegebenheiten in Südtirol angepasst wurde. „Mit der Einführung der Krankenpflegeassistenten stärken wir die pflegerischen Teams und reagieren auf den steigenden Bedarf an qualifizierten Gesundheitsberufen“, erklärt Messner. Die neue Qualifikation schafft klare Aufgabenprofile, verbessert die Gesundheitsversorgung und die Zusammenarbeit in den Einrichtungen. Der Beruf richtet sich an Personen, die bereits als Pflegehelferin, Pflegehelfer, Sozialbetreuerin oder Sozialbetreuer qualifiziert sind und eine zusätzliche Ausbildung absolvieren, um den neuen Abschluss zu erwerben. Krankenpflegeassistentinnen und -assistenten arbeiten im Team unter Aufsicht von diplomierten Krankenpflegerinnen und Krankenpflegern und übernehmen definierte gesundheitsbezogene Aufgaben.

Die Krankenpflegeassistenten und Krankenpflegeassistentinnen unterstützen bei Pflegemaßnahmen, erheben Werte und helfen bei stabilen Therapien. Sie übernehmen organisatorische Aufgaben und arbeiten im Team. Ihr Einsatz erfolgt in verschiedenen Bereichen wie ambulanten und stationären Einrichtungen sowie im häuslichen Bereich. Die Ausbildung für Pflegehelferinnen und Pflegehelfer umfasst mindestens 500 Stunden und dauert 6 bis 12 Monate. Sozialbetreuerinnen und Sozialbetreuer müssen einen mindestens 30-stündigen Kurs absolvieren, um die Qualifikation zu erlangen. In Südtirol sind Ausbildungsinhalte an lokale Bedingungen angepasst, und die Bestimmungen gelten ab dem Schuljahr 2026/27.

Der Landesregierungsbeschluss verpflichtet alle Ausbildungsträger im Land, die neuen Lehrpläne und Standards anzuwenden. Die Qualifikation ist im gesamten Staatsgebiet gültig, und die Fortbildungspflicht beginnt mit Inkrafttreten der staatlichen Durchführungsbestimmungen.

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