Eigener Schülerverkehrsdienst: Ansuchen noch bis 16. März möglich11 / 03 / 2026

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Eigener Schülerverkehrsdienst: Ansuchen noch bis 16. März möglich11 / 03 / 2026

Eigener Schülerverkehrsdienst: Ansuchen noch bis 16. März möglich<span class="aero-title-date">11 / 03 / 2026</span>

Gesuche für die finanzielle Unterstützung von Sonderdiensten im Schülertransport müssen bis zum 16. März um 12 Uhr eingereicht werden. Das zuständige Amt weist auf die strikte Einhaltung der Frist hin.

Die Frist für die Einreichung der Gesuche um einen eigenen Schülerverkehrsdienst läuft in wenigen Tagen ab. Wie die zuständige Landesabteilung mitteilt, können die entsprechenden Anträge für das kommende Schuljahr noch bis Montag, 16. März, um exakt 12 Uhr gestellt werden.

Das Angebot richtet sich an Familien, deren schulpflichtige Kinder aufgrund der großen Entfernung zum Wohnort oder mangels passender Fahrpläne die regulären öffentlichen Verkehrsmittel für den täglichen Weg zur Schule nicht nutzen können. In diesen spezifischen Fällen gewährt das Land Südtirol finanzielle Beiträge für die Organisation von alternativen und eigens eingerichteten Fahrdiensten.

Die Ansuchen müssen fristgerecht und ausschließlich in digitaler Form über die E-Government-Dienste der Landesverwaltung (myCIVIS) eingereicht werden. Die Verwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass die vorgegebene Einreichfrist bindend ist. Verspätet eingegangene oder unvollständige Anträge können nach Ablauf der Frist nicht mehr berücksichtigt werden.

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