Gemeinde Bozen-Nun zweisprachige Warn- und Hinweisschilder in der Reschenstraße14 / 03 / 2026

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Gemeinde Bozen-Nun zweisprachige Warn- und Hinweisschilder in der Reschenstraße14 / 03 / 2026

Gemeinde Bozen-Nun zweisprachige Warn- und Hinweisschilder in der Reschenstraße<span class="hitradio-master-datum">14 / 03 / 2026</span>

Dank der Intervention der Stadträtin Johanna Ramoser wurden die von Roland Lang vor drei Tagen angeprangerten einsprachig italienischen Warn- und Hinweisschilder bei der Tankstelle in der Reschenstraße 18 durch zweisprachige ersetzt.

Bilder von Hinweisschildern auf einer Baustelle, die Sicherheitsanweisungen sowohl in italienischer als auch in zweisprachiger Form darstellen. Einzelne Schilder enthalten Warnsymbole und Verbote.

Bauherr ist die ENILIVE SPA in Rom. Auch diese wird jetzt wissen, dass in Südtirol laut Autonomiestatut die Zweisprachigkeitspflicht vorgeschrieben ist. Auch weil die Arbeiten bis zum 28. Juni, also weitere 15 Wochen andauern werden, hat die Gemeinde richtigerweise auf eine zweisprachige Beschilderung bestanden, so wie sie ja auch vom Gesetz vorgeschrieben ist. Dabei ist laut Gesetz die deutsche Sprache in der gleichen Schriftgröße Pflicht!

Auch eine Firma in Rom wie die ENILIVE müsste sich vor Baubeginn über die verschiedenen Vorschriften, zu der auch die Zweisprachigkeitspflicht gehört, informieren. Die diesbezüglichen Gesetze müssten und sind zumindest jetzt auch der Verantwortlichen der Bauarbeiten vor Ort, die ihr Büro in der Dreiheiligengasse 23 in Bozen hat, bekannt.

Baustellenschild mit Informationen zu einem Bauprojekt in Bolzano, einschließlich Details zum Bauunternehmer, den Arbeiten und der Genehmigung.

Der Südtiroler Heimatbund weist darauf hin, dass die Missachtung von Zweisprachigkeitsbestimmungen laut D.P.R. vom 15.07.1988 Nr. 574 strafbar ist. Der SHB bedankt sich bei der rührigen Stadträtin für Mobilität, Frau Johanna Ramoser, für die eingeleiteten Schritte!

Solange die Missachtung von Zweisprachigkeitsbestimmungen in Südtirol nicht entsprechend geahndet werden, wird sich in der Landeshauptstadt in der Anwendung auch der deutschen Sprache nichts ändern! Wenn wir unser Recht auf unsere Muttersprache nicht wahrnehmen, wird sie eines Tages ganz verschwinden.Es muss unabdingbar eine Geldbuße eingeführt werden.Außerdem müsste die öffentliche Hand die Zahlungen unterbrechen,da die Kriterien nicht erfüllt wurden wie es Frau Gutmann vom Amt für Handel mit Anton Leitner bei bestimmten Unternehmen praktizieren.

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