Das Land Südtirol erinnert an einen historischen Meilenstein der Autonomiegeschichte. Ein Banner am Landhaus 1 in Bozen macht ab sofort auf den 80. Jahrestag des Pariser Vertrags aufmerksam, der die völkerrechtliche Grundlage für den Minderheitenschutz bildet.

Am 5. September 1946 schrieben der österreichische Außenminister Karl Gruber und der italienische Ministerpräsident Alcide De Gasperi Geschichte: Sie unterzeichneten in Paris das nach ihnen benannte Abkommen. In der schwierigen Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg sollte dieser Vertrag der deutschsprachigen Bevölkerung in Südtirol den Schutz ihrer ethnischen Identität sowie eine gesicherte wirtschaftliche und kulturelle Entwicklung garantieren.
Der Weg vom völkerrechtlichen Versprechen zur heute gelebten Autonomie war jedoch lang und steinig. Obwohl sich Italien im Vertrag zur Gewährung einer Autonomie verpflichtete, war die anfängliche Umsetzung ungenügend. Erst durch die politische Einigung auf das sogenannte „Paket“ im Jahr 1969 und die rechtliche Verankerung im Zweiten Autonomiestatut von 1972 nahm die Selbstverwaltung konkrete Formen an. Mit diesem zweiten Statut wurde auch die ladinische Sprachgruppe rechtlich gleichgestellt, die im ursprünglichen Text von 1946 noch keine explizite Erwähnung gefunden hatte.
Um dieses bedeutende Jubiläum zu würdigen, macht seit dem 20. März ein großes, gut sichtbares Banner am Landhaus 1 in Bozen auf das Jubiläumsjahr 2026 aufmerksam. Das Land Südtirol erinnert damit an die immense Bedeutung des Pariser Vertrags, der bis heute das Fundament und die völkerrechtliche Absicherung der Südtirol-Autonomie darstellt.
