Förderung für private Trinkwasseranlagen in Südtirol25 / 03 / 2026

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Förderung für private Trinkwasseranlagen in Südtirol25 / 03 / 2026

Förderung für private Trinkwasseranlagen in Südtirol<span class="hitradio-master-datum">25 / 03 / 2026</span>

Die österreichische Bundesregierung begrüßt die Wiederherstellung verloren gegangener Zuständigkeiten. Für Arno Kompatscher ist dies eine zentrale Bestätigung der Schutzfunktion Wiens.

A series of large red glass displays arranged in a row, featuring bold letters spelling 'AUTO' in front of a beige building.
Foto: LPA/Ivo Corrà

Die Reform des Südtiroler Autonomiestatuts hat einen weiteren entscheidenden Meilenstein erreicht. Wie die Südtiroler Landesverwaltung mitteilt, steht der offizielle Notenwechsel zwischen der Republik Österreich und der Italienischen Republik kurz vor dem Abschluss. Die österreichische Bundesregierung, allen voran der Bundeskanzler, begrüßte in diesem Zusammenhang ausdrücklich die Autonomiereform, mit der in den vergangenen Jahren verloren gegangene Kompetenzen Südtirols wiederhergestellt werden sollen.

In Bozen stießen diese diplomatischen Entwicklungen auf große Genugtuung. Landeshauptmann Arno Kompatscher zeigte sich über die offizielle Positionierung und Einbindung Wiens hocherfreut. In der jüngeren Vergangenheit hatte es politische Debatten darüber gegeben, ob der Notenwechsel im Zuge der aktuellen Verfassungsreform lediglich ein freundschaftlicher Höflichkeitsakt sei oder tatsächliches völkerrechtliches Gewicht habe.

Mit den nun getätigten Schritten sieht Kompatscher die internationale Absicherung untermauert: „Daraus leitet sich ab, dass Österreich als Vertragspartner dieses Abkommens eine Schutzfunktion in Bezug auf die Einhaltung des Vertrages einnimmt“, betonte der Landeshauptmann. Dies sei eine überaus wichtige und hochaktuelle Bestätigung für die internationale Verankerung der Südtiroler Autonomie.

Das Einvernehmen zwischen Rom und Wien gilt als fundamentales Element für das Gelingen der Reform. Ziel des gesamten Vorhabens ist es, jene autonomen Spielräume rechtlich wiederherzustellen und abzusichern, die Südtirol in den vergangenen Jahrzehnten – insbesondere im Zuge der italienischen Verfassungsreform von 2001 und durch Urteile des Verfassungsgerichtshofes – eingebüßt hatte. Dass Rom seine Zusage einhält und Österreich formell über die Reformschritte informiert, wird als Beweis für verlässliche bilaterale Beziehungen und als Erfolg für die Südtiroler Verhandlungslinie gewertet.

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