südtirolmobil Pass: So klappt’s mit der Steuererklärung für 2025

Wer im vergangenen Jahr fleißig mit den Öffis unterwegs war, kann sich jetzt einen Teil der Kosten vom Staat zurückholen. Die Ausgaben für das südtirolmobil-Abo lassen sich nämlich auch für 2025 wieder von der Steuer absetzen. Und für Prepaid-Nutzer gibt es eine praktische Neuerung.

A person's hand holding a colorful public transit card featuring graphics of a bus and bicycle, set against a vibrant urban background.
Foto: STA/Ivan Brentegani

Pendeln geht nicht nur ins Geld, sondern schont auch die Umwelt. Wer in Südtirol regelmäßig Bus und Bahn nutzt, wird dafür steuerlich belohnt. Die gute Nachricht für alle Inhaberinnen und Inhaber eines südtirolmobil Passes: Die Ausgaben für den öffentlichen Nahverkehr aus dem Jahr 2025 können bei der anstehenden Einkommenssteuererklärung (IRPEF) geltend gemacht werden. Das gilt übrigens auch für die Abos von Familienmitgliedern, die steuerlich zu Lasten fallen.

Eine echte Erleichterung gibt es ab 2026 für jene, die ihr Ticket als Prepaid-Karte nutzen. Bisher musste man sich hier selbst um die Bestätigungen kümmern. Ab sofort übermittelt die Verwaltung die entsprechenden Beträge jedoch komplett automatisch an die italienische Agentur für Einnahmen (Agenzia delle Entrate). Die Kosten scheinen somit schon direkt in der vorausgefüllten Steuererklärung, dem sogenannten „Precompilato 730“, auf. Der Papierkram wird also für viele spürbar weniger.

Wichtig: Bargeld zählt nicht

Ganz ohne Spielregeln geht es aber natürlich nicht. Wer sich den Steuerbonus sichern will, muss zwingend nachweisen können, dass das Abo bargeldlos bezahlt wurde. Akzeptiert werden ausschließlich nachverfolgbare Zahlungsmittel wie Bankomatkarte, Kreditkarte oder eine klassische Banküberweisung. Wer sein Ticket am Schalter in bar bezahlt hat, geht leider leer aus. Außerdem raten die Experten dazu, die Zahlungsbelege und Kontoauszüge für eventuelle Kontrollen der Steuerbehörde gut aufzubewahren.

Was nicht von der Steuer abgesetzt werden darf

Ebenfalls gut zu wissen ist, dass das Finanzamt sehr genau unterscheidet, wofür das Geld ausgegeben wurde. Wer sein Prepaid-Guthaben zwar aufgeladen, aber bis zum Stichtag am 31. Dezember 2025 nicht verfahren hat, kann diese Summe nicht geltend machen.

Zudem fallen verschiedene Extraleistungen komplett durchs Raster. Dazu zählen:

  • Fahrten über die Landesgrenze hinaus (wie etwa die Strecke nach Innsbruck)
  • Transportkosten für Hunde oder das eigene Fahrrad
  • Zusatzdienste wie Park&Ride, Radboxen oder die Tickets für den Nightliner
  • Spesen für ein eventuelles Duplikat des Passes (falls die Karte verloren ging)

Trotz dieser kleinen Ausnahmen lohnt es sich auf jeden Fall, die Ausgaben für den südtirolmobil Pass bei der Steuererklärung im Hinterkopf zu behalten und die Daten im Vordruck genau zu prüfen!

Die PDF-Datei, die die abzugsfähigen Gesamtausgaben für 2025 enthält, ist über diesen Link verfügbar. Darüber hinaus finden Sie im persönlichen Bereich Ihres südtirolmobil-Accounts auf myportal.suedtirolmobil.info eine Übersicht im Abschnitt Belege oder Rechnungen, die ebenfalls den Link zum Herunterladen des PDFs für die Eintragung im Steuerformular 730 bereitstellt.