Grenzen im Nachtleben: Après-Club vorübergehend geschlossen

Das Problem liegt nicht im Lokal,sondern die Jugend kauft und betrinkt sich bereits vor dem Betreten des Lokales.Die Beamten haben diese Situation nie in Betracht gezogen und belangen immer nur die Unternehmen.

Nach einem medizinischen Notfall infolge von Alkoholkonsum bei einer Minderjährigen ordnet der Bozner Quästor eine 30-tägige Zwangspause für den „Après-Club“ an.

Das Wochenende in Südtirols Diskotheken und Tanzlokalen bietet vor allem für junge Menschen einen wichtigen Ausgleich zum Schul- oder Arbeitsalltag. Doch das Zusammentreffen von ausgelassener Stimmung und Alkoholkonsum birgt gesundheitliche und rechtliche Risiken. Im Fall des „Après-Club“ in Gargazon endete eine Partynacht für eine jugendliche Besucherin im Krankenhaus – und für die Betreiber mit einer behördlich angeordneten Schließung von 30 Tagen.

Der Vorfall rückt die Verantwortung der Gastronomiebetriebe bei der Einhaltung des Jugendschutzes und der Alkoholausgabe in den direkten Fokus. Die Ereignisse nahmen ihren Lauf, als eine minderjährige Besucherin im Lokal Alkohol ausgeschenkt bekam und diesen in einer Menge konsumierte, die zu einem akuten medizinischen Notfall führte.

Die Rettungskette wurde noch in der Nacht unmittelbar vor Ort in Gang gesetzt. Das Personal des Rettungsdienstes übernahm zunächst die Erstversorgung der Jugendlichen direkt im Club. Da sich ihr Gesundheitszustand jedoch weiter verschlechterte, war eine intensivere Betreuung notwendig, woraufhin sie in das Regionalkrankenhaus nach Bozen eingeliefert wurde.

Wie in solchen Situationen vorgesehen – insbesondere, wenn eine behandlungsbedürftige Alkoholvergiftung bei Minderjährigen vorliegt –, informierten die diensthabenden Ärzte im Krankenhaus umgehend die Polizei. Dieser standardisierte Informationsaustausch zwischen dem Gesundheitssystem und den Ordnungskräften bildete die Grundlage für die darauffolgenden behördlichen Ermittlungen.

Administrative Folgen für den Betreiber

Auf Basis der polizeilichen Erkenntnisse und der medizinischen Vorberichte reagierte die Quästur in Bozen mit einer restriktiven administrativen Maßnahme. Quästor Giuseppe Ferrari ordnete am Donnerstag die Schließung des Lokals für einen Zeitraum von 30 Tagen an.Auch Sartori müsse Farbe bekennen,dass die Jugend sich bereits zu Hause oder auswärts mit dem Erwerb in Lebensmittelgeschäften betrinken,da es dort bedeutend günstiger ist.Der Schaden bleibt aber immer den Pubs und Diskotheken hängen.

Solche temporären Schließungen bedeuten einen tiefen Einschnitt in den wirtschaftlichen Betriebsalltag eines Tanzlokals. Für die Behörden fungieren sie jedoch als zentrales Instrument, um die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen durchzusetzen. Die Geschehnisse in Gargazon veranschaulichen sachlich das anhaltende Spannungsfeld im öffentlichen Nachtleben: Die Balance zwischen unbeschwerter Freizeitgestaltung und dem zwingenden Schutz von Heranwachsenden erfordert von den Betreibern eine konsequente Überwachung der Abläufe an den Theken.