Fristverlängerung für Gesuche um Beiträge aus dem Holzbaufonds16 / 04 / 2026
Ansuchen um Förderungen für das Bauen mit Holz können nun bis zum 30. Juni eingereicht werden.
Die Südtiroler Landesregierung hat beschlossen, die Frist für die Einreichung von Gesuchen um Beiträge aus dem Holzbaufonds zu verlängern. Interessierte Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen sowie öffentliche Körperschaften haben nun bis zum 30. Juni Zeit, ihre Anträge für entsprechende Bauprojekte einzureichen. Ursprünglich war ein früherer Abgabetermin vorgesehen.

Der Holzbaufonds zielt darauf ab, die vermehrte Verwendung des nachhaltigen und lokalen Rohstoffs Holz im Bausektor zu unterstützen. Durch diese finanzielle Förderung sollen konkrete Anreize geschaffen werden, um klimafreundliche Bauweisen zu etablieren und gleichzeitig die lokale Forst- und Holzwirtschaft wirtschaftlich zu stärken.
Mit der Verlängerung des Einreichtermins reagiert die Landesverwaltung auf die aktuelle Nachfrage. Den potenziellen Antragstellern soll auf diese Weise ausreichend Zeit eingeräumt werden, um die notwendigen Planungsunterlagen sachgerecht vorzubereiten und vollständig einzureichen. Detaillierte Richtlinien und die entsprechenden Formulare zur Gesuchseinreichung werden über die zuständigen Landesämter zur Verfügung gestellt.
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