Wichtige Unterstützung für kleinstrukturierte Landwirtschaftsbetriebe18 / 04 / 2026
Neue Beihilferegelung fördert gezielt die Direktvermarktung und senkt Mindestanbauflächen für Erzeuger.
Die Südtiroler Landesregierung stärkt mit einer neuen Beihilferegelung die Direktvermarktung in der lokalen Landwirtschaft. Wie Landesrat Walcher betonte, stellt dieser Vertriebsweg neben dem etablierten Genossenschaftssystem eine zentrale Säule dar, um qualitativ hochwertige Produkte auf den Markt zu bringen und kleinstrukturierte Betriebe wirksam zu unterstützen.

Eine wesentliche Maßnahme der neuen Regelung ist die Senkung der erforderlichen Mindestanbauflächen. Für Primärerzeuger in den Bereichen Gemüse-, Beeren-, Steinobst- und Getreideanbau wird die Grenze von bisher einem Hektar auf nunmehr einen halben Hektar reduziert.
Grundvoraussetzung, um in den Genuss der beschlossenen Unterstützungsmaßnahmen zu kommen, ist, dass die anspruchsberechtigten landwirtschaftlichen Betriebe einen operativen Betriebssitz in Südtirol nachweisen können.
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