Generationenwechsel in der medizinischen Grundversorgung: Frist am 30. April

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Generationenwechsel in der medizinischen Grundversorgung: Frist am 30. April

Generationenwechsel in der medizinischen Grundversorgung: Frist am 30. April

Ärztinnen und Ärzte für Allgemeinmedizin sowie Kinderärzte können Anträge zur schrittweisen Praxisübernahme einreichen.

Die Frist für die Teilnahme am Verfahren zum Generationenwechsel in der medizinischen Grundversorgung endet am Donnerstag, den 30. April. Das Verfahren richtet sich an Ärztinnen und Ärzte für Allgemeinmedizin sowie an Kinderärztinnen und Kinderärzte freier Wahl, die bereits in den entsprechenden Landesrangordnungen für das Jahr 2026 gelistet sind.

Der Generationenwechsel ermöglicht eine schrittweise Übergabe der ärztlichen Tätigkeit. Dabei reduzieren erfahrene Mediziner, die kurz vor der Pensionierung stehen, ihren Tätigkeitsumfang, während die Nachfolgenden sukzessive die Betreuung der Patientinnen und Patienten übernehmen. Ziel dieses geregelten Modells ist es, die Kontinuität in der medizinischen Betreuung zu gewährleisten und die wohnortnahe Grundversorgung langfristig abzusichern.

Interessierte Ärztinnen und Ärzte können ihre Anträge mittels zertifizierter elektronischer Post (PEC) beim Landesamt für Gesundheitsbetreuung einreichen. Voraussetzung für die Übergabe ist, dass die derzeit praktizierenden Ärztinnen und Ärzte bereits einen entsprechenden Antrag auf Pensionierung beim Sanitätsbetrieb gestellt haben. Weitere Informationen sowie die notwendigen Vorlagen sind über das Landeswebportal im Bereich Gesundheit abrufbar.

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