Suchterkrankungen: Tarife für ambulante Leistungen angepasst22 / 04 / 2026

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Suchterkrankungen: Tarife für ambulante Leistungen angepasst22 / 04 / 2026

Suchterkrankungen: Tarife für ambulante Leistungen angepasst<span class="aero-title-date">22 / 04 / 2026</span>

Kontinuität in der Versorgung von Menschen mit Suchtproblemen durch Anpassung an geänderte Standardkosten.

Ein Mann spricht während einer Veranstaltung vor einem grünen Banner mit dem Logo einer südtiroler Institution.

Die Südtiroler Landesregierung hat am 21. April das Tarifverzeichnis für ambulante territoriale Leistungen im Bereich der pathologischen Abhängigkeiten (Suchterkrankungen) angepasst. Die Neuregelung sieht vor, dass die Vergütungssätze für diese spezialisierten Dienste an die aktuell geänderten Standardkosten angeglichen werden.

Gesundheitslandesrat Hubert Messner betonte, dass diese Maßnahme notwendig sei, um die organisatorische Stabilität sowie die Kontinuität und Qualität der Betreuung von Menschen mit Suchtproblemen landesweit sicherzustellen. Durch die Aktualisierung der Tarife soll gewährleistet werden, dass die entsprechenden Einrichtungen ihre Leistungen auch unter veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zuverlässig erbringen können.

Die Anpassung betrifft das gesamte Spektrum der ambulanten Versorgung im Bereich der Suchthilfe und dient der langfristigen Absicherung der medizinischen und therapeutischen Begleitung von Betroffenen in Südtirol.

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