Erwerbstätigenquote soll auf 83 Prozent gesteigert werden29 / 04 / 2026

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Erwerbstätigenquote soll auf 83 Prozent gesteigert werden29 / 04 / 2026

Erwerbstätigenquote soll auf 83 Prozent gesteigert werden<span class="aero-title-date">29 / 04 / 2026</span>

Landesregierung verabschiedet Strategiepapier „Arbeit 2030“ – Fokus auf Frauen, ältere Arbeitnehmende und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Die Südtiroler Landesregierung hat am 28. April 2026 das strategische Dokument „Arbeit 2030“ verabschiedet. Das ambitionierte Ziel der Landespolitik ist es, die Erwerbstätigenquote in Südtirol bis zum Jahr 2030 auf 83 Prozent zu steigern. Damit will das Land zu den erfolgreichsten Regionen Europas aufschließen und gleichzeitig dem akuten Fachkräftemangel entgegenwirken.

Aktuell liegt die Erwerbstätigenquote in Südtirol (Altersgruppe 20 bis 64 Jahre) bei etwa 76,5 Prozent. Um das neue Ziel zu erreichen, setzt das Arbeitsressort unter Landesrätin Magdalena Amhof auf sieben zentrale Handlungsfelder. Ein Hauptaugenmerk liegt dabei auf der Frauenerwerbsquote. Diese soll durch einen massiven Ausbau der Kinderbetreuungsplätze und flexiblere Arbeitszeitmodelle gesteigert werden, da viele Frauen aufgrund familiärer Verpflichtungen derzeit unfreiwillig in Teilzeit arbeiten oder dem Arbeitsmarkt ganz fernbleiben.

Ein weiterer Fokus der Strategie liegt auf der Gruppe der älteren Arbeitnehmenden (55 bis 64 Jahre). Durch gezielte Maßnahmen im Bereich des „Active Ageing“ und gesundheitsfördernde Arbeitsplatzgestaltung sollen Anreize geschaffen werden, länger im Erwerbsleben zu verbleiben. Zudem sieht der Plan vor, die Jugendarbeitslosigkeit weiter zu minimieren und die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in den regulären Arbeitsmarkt zu forcieren.

Landeshauptmann Arno Kompatscher unterstrich, dass die Steigerung der Quote nicht nur ein wirtschaftliches Erfordernis sei, um die Sozialsysteme stabil zu halten, sondern auch eine Frage der sozialen Gerechtigkeit und Teilhabe. Das Strategiepapier „Arbeit 2030“ dient nun als verbindlicher Rahmen für künftige gesetzliche Maßnahmen und Förderprogramme des Landes im Bereich der aktiven Arbeitsmarktpolitik.

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