Geschlechtergerechte Stellenausschreibungen ab 7. Juni Pflicht04 / 06 / 2026
Neue EU-Richtlinie bringt Verpflichtungen für Unternehmen in Italien und Südtirol mit sich
Ab dem 7. Juni 2026 gelten in Italien neue Vorgaben zur Entgelttransparenz. Mit diesem Datum tritt das Umsetzungsdekret zur EU-Richtlinie 2023/970 in Kraft, die europaweit neue Standards für faire Arbeitsbedingungen einführt. Stellenausschreibungen müssen künftig geschlechtergerecht formuliert und transparenter gestaltet werden.
Die neuen Vorgaben verfolgen ein klares Ziel: Stellenausschreibungen sollen alle Menschen gleichermaßen ansprechen – unabhängig von Geschlecht, Lebensmodell oder Hintergrund. Gleichzeitig müssen Unternehmen künftig bereits in der Ausschreibung Informationen zum Entgelt beziehungsweise zum Einstiegsgehalt angeben.
In Südtirol liegt der Gender Pay Gap laut ASTAT derzeit bei 17,5 Prozent. Die Leitlinien für geschlechtergerechte Stellenausschreibungen bieten allen Interessierten eine praxisnahe Grundlage.
Die neuen Anforderungen stellen Unternehmen vor Herausforderungen, eröffnen aber gleichzeitig neue Möglichkeiten. Wer geschlechtergerecht ausschreibt und transparent kommuniziert, erweitert den Kreis potenzieller Bewerberinnen und Bewerber und positioniert sich als moderner und gerechter Arbeitgeber.
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