Gemeinde Wolkenstein unterliegt mit Wohnmobil-Verbot24 / 06 / 2026
Gericht kippt Regelung für das nächtliche Abstellen von Wohnmobilen auf öffentlichen Parkplätzen
Die Gemeinde Wolkenstein hat vor dem Regionalen Verwaltungsgericht in Bozen eine Niederlage erlitten. Die Richter hoben ein Verbot für das nächtliche Abstellen von Wohnmobilen auf öffentlichen Parkplätzen auf und gaben damit einer Beschwerde des Nationalen Verbands der Camper- und Wohnmobileigentümer recht.
Das Verbot basierte auf einer Gemeindeverordnung aus dem Jahr 2025, die das Parken von Fahrzeugen zum Zweck der Übernachtung untersagte. Nach Ansicht des Gerichts war jedoch nicht der Gemeinderat für eine solche Regelung zuständig. Die Gemeinde muss nun entscheiden, ob sie auf weitere Maßnahmen verzichtet oder einen neuen Anlauf unternimmt.
Die Entscheidung hat auch finanzielle Folgen für die Gemeinde, da sie den Verfahrenskosten der Wohnmobilvereinigung ersetzen muss. Die Gemeindeverwaltung steht vor einer wichtigen Entscheidung, ob sie den Rechtsstreit weiterführen oder neue Wege beschreiten wird.
Die Zukunft der Wohnmobilnutzung in Wolkenstein bleibt unklar, doch ist klar, dass die Gemeinde eine rechtlich korrekte Lösung finden muss, um die Bedürfnisse aller Beteiligten zu berücksichtigen.
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