Unzulässig haben die Anwälte gegen den Wind geschoßen.25 / 06 / 2026
So jedenfalls die Argumentation in ihrer Substanz.

Das Kassationsgericht in Rom hat nun Gruber Alexander zur Zahlung von 3.000 Euro Gerichtskosten und zur Erstattung von 6.000 Euro Vertretungskosten, die von den zivilen Parteien getragen wurden,verurteilt aber auch das Urteil als nicht zulässig zurückgewiesen .
Die von der Verteidigung von Alexander Gruber eingelegte Berufung gegen das Urteil zu 10 Jahren und 8 Monaten Haft wegen fahrlässiger Tötung seiner Lebensgefährtin Sigrid Gröber wurde nun als unzulässig zurückgewiesen.Frau Gröber soll in der Nacht vom 18. auf den 19. Februar 2023 vor dem Eingang seiner Wohnung im Kaiserhof in Meran geschlagen und in der Kälte zurückgelassen worden sein.
Die Anwältinnen, Alessandra D’Ignazio und Claudia Benedetti, hatten die Tatwiedergabe angefochten und argumentiert, dass sich die beiden zum Zeitpunkt, zu dem Gruber Gröber angeblich geschlagen habe, nicht zusammen aufgehalten hätten.Kann es sein,dass wer anderes die Frau geschlagen und zu Boden gestoßen hat ?
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