Pflegegeld in Südtirol: Rechte und Anträge26 / 06 / 2026
Finanzielle Unterstützung für pflegebedürftige Menschen in Südtirol, Antragsverfahren und wichtige Fristen
Das Pflegegeld in Südtirol bietet finanzielle Unterstützung für pflegebedürftige Menschen, unabhängig von Alter und Einkommen. Der Pflegebedarf wird durch eine ärztliche Einstufung in vier Pflegestufen bestimmt. Um das Pflegegeld zu erhalten, benötigt man ein ärztliches Zeugnis, das gemeinsam mit dem Antrag eingereicht wird.
Die Auszahlung des Pflegegeldes erfolgt rückwirkend, ab dem Monat nach der Antragstellung. Wenn die pflegebedürftige Person verstirbt, bevor die Einstufung erfolgt ist, können die Erben innerhalb von 60 Tagen den Antrag stellen.
Für Menschen mit fortgeschrittenen Erkrankungen oder Demenzdiagnosen ist keine Einstufung nötig, das Pflegegeld wird basierend auf ärztlichen Hinweisen zugesprochen. Informationen zum Pflegegeld sind auf dem Landeswebportal und in Leichter Sprache verfügbar.
Soziallandesrätin Rosmarie Pamer betont die Wichtigkeit von Information und Beratung bei Pflegefällen und bietet das Pflegetelefon als Anlaufstelle an.
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