13 / 07 / 2026
Seid 12.Juli 2026 gelten in Italien neue Vorschriften für Radar-Geräte, die im Juni verabschiedet wurden. Geldstrafen dürfen nur noch mit Geräten verhängt werden, die eine Typgenehmigung haben. Rund 850 von 4.000 installierten Anlagen müssen vorerst abgeschaltet werden, um einen langjährigen Rechtsstreit zu beenden und die Zulassung von Blitzern einheitlich zu regeln. Zukünftig gelten strengere technische Anforderungen für Geschwindigkeitsmessgeräte.
Bereits mit der Einführung der Straßenverkehrsordnung vor 34 Jahren war vorgeschrieben worden, dass Radarfallen und andere Geschwindigkeitsmessgeräte vor ihrem Einsatz eine formelle Typgenehmigung erhalten müssen. Tatsächlich begnügte sich das Verkehrsministerium jedoch über Jahre mit einer einfacheren Zulassung. Italiens Oberstes Gericht stellte in mehreren Urteilen klar, dass beide Verfahren rechtlich nicht gleichwertig sind. Autofahrer, die Geldstrafen wegen überhöhter Geschwindigkeit anfochten, hatten deshalb häufig Erfolg, weil die Messungen mit nicht ordnungsgemäß zugelassenen Geräten erfolgt waren.
Das neue Dekret legt erstmals ein einheitliches Verfahren für die Typgenehmigung fest. Künftig müssen alle Geräte vor ihrer Inbetriebnahme kalibriert werden. Zudem sind alle zwölf Monate technische Überprüfungen vorgeschrieben. Läuft das Prüfzertifikat ab, darf das Gerät bis zu einer erneuten erfolgreichen Kontrolle nicht eingesetzt werden und es dürfen keine Geldstrafen verhängt werden.
Übergangsregelungen gelten für 3.150 installierte Messgeräte, wobei 850 aufgrund ihres Alters die neuen Anforderungen nicht erfüllen und abgeschaltet werden müssen. Experten warnen, dass Temposünder dies ausnutzen könnten, besonders während der Ferien. In Italien sind die hohen Verkehrsopferzahlen und die umstrittenen Radarfallen von Bedeutung, da die Einnahmen aus Bußgeldern für die Gemeinden wichtig sind.
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