Inkassounternehmen gibt auf nach VZS-Intervention24 / 07 / 2026

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Inkassounternehmen gibt auf nach VZS-Intervention24 / 07 / 2026

Inkassounternehmen gibt auf nach VZS-Intervention<span class="hitradio-master-datum">24 / 07 / 2026</span>

Verbraucherzentrale Südtirol setzt sich erfolgreich für Verbraucher ein

Ein Inkassounternehmen hatte einen Verbraucher aufgefordert, innerhalb von 15 Tagen rund 1.600 Euro zu bezahlen. Der Betroffene war überrascht, da die Forderung auf einen angeblich nicht zurückgezahlten Kredit zurückging, den er vor über 15 Jahren aufgenommen hatte.

Der Verbraucher wandte sich an die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS), die das Inkassounternehmen aufforderte, Nachweise für die Unterbrechung der Verjährungsfrist vorzulegen. Da dies nicht gelang, teilte das Inkassounternehmen schließlich mit, dass es die Angelegenheit nicht weiterverfolgen werde.

Die Verbraucherzentrale rät Verbrauchern, bei Forderungen, die viele Jahre zurückliegen, stets die vollständige Dokumentation anzufordern. Dazu gehören insbesondere Nachweise über die Forderung selbst sowie Belege dafür, dass die Verjährungsfrist wirksam unterbrochen wurde.

Durch die erfolgreiche Intervention der VZS konnte der Verbraucher vor einer ungerechtfertigten Zahlung bewahrt werden. Dieser Fall zeigt, wie wichtig es ist, dass Verbraucher ihre Rechte kennen und sich bei Bedarf an die Verbraucherzentrale wenden.

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