Unigesetz erweitert Berufungsmöglichkeiten an Uni Bozen14 / 08 / 2026
Dreisprachigkeit an der Freien Universität Bozen gesichert durch neue Regelung
Die Freie Universität Bozen kann ihre gelebte Dreisprachigkeit in der Lehr- und Forschungsaktivität nun besser umsetzen. Durch ein neues Gesetz können bis zu zehn Prozent der Lehrbeauftragten aus dem deutschsprachigen Ausland stammen und habilitiert sein, ohne einen Lehrstuhl innezuhaben.
Dieser Erfolg ist das Ergebnis intensiver Gespräche mit dem Ministerium für Universitäten und Forschung in Rom sowie der engeren Zusammenarbeit mit Senatorin Julia Unterberger.
Landesrat Philipp Achammer ist überzeugt, dass diese Bestimmung den dreisprachigen Charakter der Universität sichert und junge Lehrende nach Bozen holt.
Nach dem Inkrafttreten des Gesetzes werden nun die notwendigen organisatorischen Maßnahmen erarbeitet, um die Regelung zeitnah anzuwenden.
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