Landwirtschaftlicher Wohnbauten erhalten neue Förderung06 / 10 / 2026 | HITRADIO SÜDTIROL Torggler Sigi
Die Landesregierung hat am 2. Oktober neue Richtlinien zur Förderung landwirtschaftlicher Wohnbauten genehmigt, die sich auf die aktualisierte EEVE konzentrieren. Die Regelungen der Wohnbaureform vom November letzten Jahres wurden angepasst, um die Beiträge für den Bau, Kauf oder die Wiedergewinnung von Wohnungen zu regeln. Der Grundfördersatz für Obst- und Weinbaubetriebe wird um drei Prozent erhöht, und der Freibetrag für Mobiliarvermögen wird angepasst. Landwirtschaftliche Unternehmer, die ihre Betriebe selbst bewirtschaften, bleiben anspruchsberechtigt. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Einkommenssituation in der EEVE-Erklärung und unterscheidet zwischen verschiedenen Betriebstypen. Der Beitragssatz für die Wiedergewinnung bestehender Bausubstanz ist um sieben Prozentpunkte höher als bei Neubauten.
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