Sprachgruppenbescheinigung wieder verfügbar: Wichtig für Bewerber im Land Südtirol06 / 11 / 2026 | Robert
Nach dem Teilinsturz des Landesgerichts können Interessenten die Bescheinigung jetzt in der Garibaldistraße abholen, um an Stellenwettbewerben teilzunehmen.
Bozen – Das Landesgericht Bozen hat nach dem teilweisen Einsturz im Sommer seinen Service wieder aufgenommen. Seit dem 2. November können Bewerberinnen und Bewerber die notwendige Sprachgruppenbescheinigung im provisorischen Amt in der Garibaldistraße 4 abholen. Das Personalressort betont, dass die Bescheinigung für alle öffentlichen Stellenbewerbungen unverzichtbar ist und rechtzeitig bereitliegen muss.
Für Stellenwettbewerbe des Landes ist ein Originaldokument, das nicht älter als sechs Monate ist, zwingend erforderlich. Es wird in einem verschlossenen Umschlag am Tag der schriftlichen Prüfung eingereicht; fehlt eine schriftliche Prüfung, muss es bei der ersten mündlichen Prüfung vorgelegt werden. Die Prüfung selbst erfolgt in der jeweiligen Sprachgruppe – Deutsch, Italienisch oder, für Ladinisch‑Sprecher, wahlweise in beiden Sprachen.
Die Bedeutung der Bescheinigung reicht jedoch über die reine Stellenvergabe hinaus. Gemeinden, öffentliche Körperschaften und Gremien verlangen sie ebenso, ebenso wie Wohnbauförderungen und andere öffentliche Leistungen. Damit bleibt das Sprachproporz‑Prinzip, das den Autonomiestatus Südtirols stützt, ein zentrales Instrument zur fairen Verteilung von Arbeitsplätzen und Mitteln.
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