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Förderkriterien bis Ende 2028 verlängert24 / 01 / 2026
Die Landesregierung hat beschlossen, die Kriterien für die Förderung des kombinierten Verkehrs bis zum 31. Dezember 2028 zu verlängern, um den Umweltschutz und die Lebensqualität zu verbessern. Dieser Schritt, initiiert von Landesrat Daniel Alfreider, zielt darauf ab, den Verkehr von der Straße auf die Schiene zu verlagern, die Energiebilanz zu verbessern und die Belastung für Anwohner entlang der Brennerachse zu reduzieren. Berechtigt sind multimodale Verkehrsunternehmen und Eisenbahnverkehrsunternehmen mit Sitz im Europäischen Wirtschaftsraum, die Schienengüterverkehrsdienste in Südtirol anbieten.
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