Höhere Einkommensgrenzen für Strom- und Gasbonus, neuer Müllsozialbonus sowie ein außerordentlicher Bonus von 115 Euro vorgesehen
Familien in wirtschaftlich schwierigen Lagen haben Anrecht auf eine Unterstützung durch den Staat, um die Kosten für Strom bzw. Gas und nun auch um die Müllgebühr (TARI) zu verringern. Die Neuheit: Ab dem 1. Jänner 2026 wurde der neue Müllsozialbonus (Bonus Sociale Rifiuti) eingeführt und gleichzeitig die Einkommensgrenze (der sogenannte ISEE-Wert) für die staatlichen Energie-Sozialboni (Strom und Gas) erhöht. Es wurde auch ein außerordentlicher Bonus von 115 Euro – jedoch nur für Haushalte unterhalb der Einkommensgrenze und nur für 2026 vorgesehen. Dafür muss aber zuerst das Dekret Ende April in ein Gesetz umgewandelt werden.
Ab Anfang 2026 gelten daher folgende neue Einkommensgrenzen für die Sozialboni:
- 9.796 Euro (2025 lag die Einkommensgrenze bei 9.530 Euro)
- 20.000 Euro für Familien mit über 4 zu Lasten lebenden Kindern (keine Erhöhung im Vergleich zu 2025)
Für die staatlichen Energie-Sozialboni (Strom und Gas) sowie für den Müllsozialbonus genügt die Vorlage der ISEE/DSU-Bescheinigung. DSU steht für Dichiarazione Sostitutiva Unica (Einheitliche Ersatzerklärung). Sie kann bei einem Patronat, bei einem Steuerbeistandszentrum, direkt bei der zuständigen Gemeinde oder beim INPS (am Schalter oder online) eingereicht werden. Bei Vorliegen einer gültigen ISEE-Bescheinigung wird der Bonus vom jeweiligen Versorgungsunternehmen automatisch auf die Rechnung für den betreffenden Zeitraum angewandt, ohne dass die Kund:innen dies gesondert beantragen müssen. Der Bonus wird für 12 Monate anerkannt, so dass nach einem Jahr eine neue DSU-Erklärung eingereicht werden muss.
