Studienbeihilfe für Heimschüler: Antragsfrist startet am 16. März12 / 03 / 2026
Schülerinnen und Schüler, die aus Bildungsgründen außerhalb der eigenen Familie wohnen, können ab Mitte März um finanzielle Unterstützung ansuchen. Die Frist für die Einreichung läuft bis zum 15. Mai.

Für Schülerinnen und Schüler, die in Südtirol eine Schule besuchen und aufgrund ihres Bildungsweges nicht zu Hause wohnen, beginnt in Kürze die Antragsfrist für die Studienbeihilfe. Dies gilt sowohl für Jugendliche, die in einem Schülerheim untergebracht sind, als auch für jene, die während der Schulzeit privat wohnen.
Wie die zuständigen Stellen der Landesverwaltung mitteilen, können die entsprechenden Gesuche ab dem 16. März eingereicht werden. Die Einreichfrist läuft rund zwei Monate und endet am 15. Mai pünktlich um 12 Uhr.
Das Ansuchen um die finanzielle Unterstützung muss dabei online erfolgen. Alle notwendigen Informationen zur geltenden Verordnung und der Wettbewerbsausschreibung sowie die digitalen Antragsformulare stehen über das E-Government-Portal der Landesverwaltung (myCIVIS) zur Verfügung.
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