Der Ministerrat hat auf Vorschlag des Ministers für regionale Angelegenheiten und Autonomien, Roberto Calderoli, neun Gesetze der Regionen und autonomen Provinzen geprüft und dann beschlossen, das Gesetz der Autonomen Provinz Bozen Nr.
5 vom 13.03.2023 über “Änderungen des Haushaltsvoranschlags der Autonomen Provinz Bozen 2023-2025 und andere Bestimmungen” anzufechten, weil einige Bestimmungen zur Harmonisierung der Rechnungslegungssysteme, die über die gesetzlichen Kompetenzen hinausgehen und im Widerspruch zur staatlichen Gesetzgebung stehen, gegen Artikel 117, zweiter Absatz, Buchstabe e), der Verfassung sowie gegen Artikel 81, dritter Absatz, hinsichtlich der finanziellen Deckung verstoßen.
Dies geht aus dem Schlusskommuniqué des Obersten Rates hervor.