Mit Juli PEC CEM25 / 06 / 2023

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Mit Juli PEC CEM25 / 06 / 2023

Ab dem 6. Juli wird eine zertifizierte elektronische Postadresse für alle fast obligatorisch sein. Tatsächlich gilt diese Verpflichtung für alle Unternehmen bereits seit Jahren. Und zwar seit der Umwandlung des Gesetzesdekrets 179/2012 in das Gesetz 221/2021. Lassen Sie uns klären, warum wir über obligatorische PEC CEM sprechen.

In Italien hat der Digitalisierungsprozess schon vor vielen Jahren begonnen, aber erst vor kurzem wurde ein konkreter Plan umgesetzt, um die Verwendung von Tools wie der zertifizierten elektronischen Post (PEC) verbindlich vorzuschreiben.
Seit 2009 waren einige Unternehmen verpflichtet, ein CEM zu haben, aber erst ab dem 1. Oktober 2020 ist es nicht mehr erlaubt, Geschäfte zu tätigen, ohne ein „virtuelles Büro“ im Internet zu haben. Diese Änderung wurde durch Artikel 37 des Vereinfachungserlasses (DL 76/2020, von der Kammer in ein Gesetz umgewandelt) eingeführt.
Heute gibt es im Handelsregister ein Feld „digitales Domizil“. Dieses Konzept geht über das einfache Postfach für beglaubigte elektronische Post hinaus, wie es im Gesetzbuch für die digitale Verwaltung mit dem Gesetzesdekret 217/17 definiert wurde. Das digitale Domizil umfasst auch qualifizierte zertifizierte elektronische Zustelldienste (Serc).
Nach italienischem Recht wurde die Verpflichtung zum Besitz eines PEC für mehrere Kategorien eingeführt, darunter öffentliche Verwaltungen ab 2009, eingetragene Freiberufler ab 2009, neue Personengesellschaften ab 2009, bereits bestehende Personengesellschaften ab 2011 und Mehrwertsteuernummern und Einzelunternehmen, einschließlich Handwerker, ab 2013.
Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind Mehrwertsteuernummern, die der Pauschalregelung unterliegen und nicht in Berufsregistern eingetragen sind.
Mit Artikel 16 der Gesetzesverordnung Nr. 185/2008, Artikel 5 der Gesetzesverordnung Nr. 179/2012 und Artikel 37 der Gesetzesverordnung Nr. 76/2020 wurde festgelegt, dass CEM für öffentliche Verwaltungen, Unternehmen, Gesellschaften, Einzelunternehmen und Freiberufler, die bei einem Berufsverband eingetragen sind, obligatorisch ist.
Das Gesetz 120/2020 „Dringende Maßnahmen zur Vereinfachung und digitalen Innovation“ des Vereinfachungsdekrets sieht nämlich vor, dass alle Einzelunternehmen und Gesellschaften, die dem Handelsregister bis zum 1. Oktober 2020 ihre PEC-Box-Adresse nicht mitgeteilt haben, verpflichtet sind, ihre Position durch telematische Kommunikation mit dem für das Gebiet zuständigen Handelsregister zu regeln.

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