Heimschüler können noch bis zum 3. April Studienbeihilfe beantragen.30 / 03 / 2024

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Heimschüler können noch bis zum 3. April Studienbeihilfe beantragen.30 / 03 / 2024

Schülerinnen und Schüler, die in Südtirol eine Schule besuchen und außerhalb ihrer Familie untergebracht sind, haben bis zum 3. April um 12 Uhr die Möglichkeit, online um Studienbeihilfe zu ersuchen.

Schülerinnen und Schüler, die in Südtirol eine Schule besuchen und außerhalb ihrer Familie untergebracht sind, haben noch bis Mittwoch kommender Woche die Möglichkeit, um Studienbeihilfen anzusuchen. (Foto: Freepik)

Das Land Südtirol unterstützt auch im laufenden Schuljahr 2023/2024 Schülerinnen und Schüler, die ihre Schulausbildung in Südtirol absolvieren und aus studienbedingten Gründen außerhalb ihrer Familienunterkunft leben müssen – sei es in einem Schülerheim, Tagesheim oder privat. Diese Information stammt vom Landesamt für Schulfürsorge in der Abteilung Bildungsförderung.

Interessierte können bis Mittwoch, den 3. April 2024, um 12 Uhr online einen Antrag auf Studienbeihilfe stellen. Die Anträge werden über das neue Südtiroler Bürgernetz des Landes Südtirol entgegengenommen. Dort finden sich auch weitere Informationen zur Verordnung und zur Ausschreibung. Diese sind im entsprechenden Bereich der Abteilung Bildungsförderung verfügbar.

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