Verfassungswidrigkeiten festgestellt01 / 04 / 2024
In Südtirol sind rund 20 Gerichtsverfahren von der teilweisen Aufhebung der Südtiroler Corona-Maßnahmen betroffen. Diese betreffen Strafen gegen Gastbetriebe für die Kontrolle des Grünen Passes während der Pandemie. Das Urteil der Verfassungsrichter hat keine Auswirkungen auf bereits abgeschlossene Verfahren, die weder annulliert noch wieder aufgenommen werden können. Wer bereits die Strafe bezahlt oder sich mit dem Land außergerichtlich geeinigt hat, dessen Verfahren ist abgeschlossen. Es ist irrelevant, dass das Verfassungsgericht festgestellt hat, dass der Sonderweg von Südtirol während der Corona-Pandemie in Teilen gegen die Verfassung verstoßen hat.Einige Gastwirte könnten verärgert sein, weil sie im Sommer 2020 und 2021 Strafen für die Nichteinhaltung der Corona-Maßnahmen und den Greenpass bezahlt haben. Etwa 20 Verfahren laufen noch oder warten auf die Entscheidung der Verfassungsrichter. Die Betroffenen können auf einen guten Ausgang des Verfahrens und Schadensersatz hoffen.Das Urteil der Verfassungsrichter betrifft nicht Verfahren wegen Verstößen gegen die Maskenpflicht, wie im Fall der Landtagsabgeordneten Renate Holzeisen. Die Höchstrichter haben sich nicht mit diesen Bestimmungen befasst. Holzeisen könnte aufgrund der Klagen wegen der Maskenpflicht eine Inkompatibilität mit ihrem Landtagsmandat drohen.
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